Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Mai 16, 2025 0:51 - noch keine Kommentare
facebook-Datenleck von 2021: Verbraucherzentrale ermöglicht Betroffenen, sich der Sammelklage anzuschließen
vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) soll Verbrauchern helfen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Meta einfacher durchzusetzen
[datensicherheit.de, 16.05.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeldet, dass Betroffene des im Jahr 2021 bekanntgewordenen „facebook“-Datenlecks sich ab sofort der vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) anschließen können: Diese Klage gegen die Meta Platforms Ltd. soll Millionen „facebook“-Nutzern in Deutschland helfen, einfach und unkompliziert Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Der vzbv verweist auf den Hintergrund, dass im November 2024 der Bundesgerichtshof (BGH) zum „facebook“-Datenleck geurteilt hatte, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreicht.
Verbraucherzentrale verweist auf BGH-Entscheidung
Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der Bundesgerichtshof im konkreten Fall für den „bloßen Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für angemessen. Dies geht aus seiner Entscheidung vom 18. November 2024 hervor (Az. VI ZR 10/24) hervor. Dieses Urteil zum „facebook“-Datenleck erleichtere es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssten laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind – die bloße Betroffenheit reiche aus.
Durch das „facebook“-Datenleck seien persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern öffentlich geworden. Unter diesen sollen sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen „facebook“-Konten aus Deutschland befinden. Diese gestohlenen Daten könnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.
Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen
Jutta Gurkmann, vzbv-Geschäftsbereichsleiterin „Verbraucherpolitik“, führt hierzu aus: „Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des ,facebook’-Datenlecks finanziell entschädigt werden.“ Betroffene können sich demnach ab sofort der vzbv-Sammelklage anschließen um Schadenersatzansprüche gegenüber Meta durchzusetzen.
Der vzbv hat diese Sammelklage gegen die Meta Platforms Ltd. als sogenannte Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. „So will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und die Höhe der Ansprüche feststellen lassen.“
Verbraucherzentrale beabsichtigt, Beträge von bis zu 600 Euro feststellen zu lassen
Nach Ansicht des vzbv müsse Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz zahlen – wenn beispielsweise neben „facebook“-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. In einem solchen Fall hält der vzbv nach eigenen Angaben eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.
Verbraucher können also bei dieser Sammelklage mitwirken, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins „Klageregister“ eintragen lassen. „Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 offen.“ Tipps zum Eintragen dort erhalten Verbraucher online durch den „Klage-Check“. Mit diesem wird zunächst mittels weniger Fragen geklärt, ob diese Klage zum individuellen Fall passt – anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertritt die Verbraucherzentrale im Verfahren
Wenn Betroffene sich in das Register eingetragen haben, sind sie bei dieser Sammelklage mit dabei. „Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Das Mitmachen ist kostenlos.“
Wer über Neuigkeiten der „facebook“-Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den „News-Alert“ des vzbv zum Verfahren anmelden. Die vorliegende vzbv-Sammelklage richtet sich an „facebook“-Nutzer in Deutschland, die vom dem im Jahr 2021 bekannt gewordenen „facebook“-Datenleck betroffen sind. In diesem Verfahren gegen Meta wird der vzbv durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertreten.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale, 05.05.2025
Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck
verbraucherzentrale
Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?
datensicherheit.de, 09.12.2024
Verbraucherzentrale reicht nach BGH-Urteil zu facebook-Datenleck Sammelklage ein / Mit der vzbv-Sammelklage gegen „facebook-“Betreiber können Ansprüche teilnehmender Betroffener vor Verjährung bewahrt werden
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Datenschutz bedroht: Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta / Die Verbraucherzentrale NRW beantragt eine einstweilige Verfügung wegen der geplanten Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ fürs KI-Training
datensicherheit.de, 27.03.2025
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