Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Samstag, April 25, 2009 20:15 - noch keine Kommentare
Gendiagnostikgesetz wichtiger Beitrag zum Schutz höchstpersönlicher und sensibler genetischer Informationen
Erklärung des Bundesdatenschutzbeauftragen zum am 24.04.2009 verabschiedeten Gesetz
[datensicherheit.de, 25.04.2009] Peter Schaar, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, erklärte in einer Pressemittleitung hierzu: Das Gendiagnostikgesetz ist ein wichtiger Beitrag zu einem umfassenden Schutz höchstpersönlicher und sehr sensibler Informationen. Hervorzuheben ist insbesondere das grundsätzliche Verbot für Arbeitgeber und Versicherungen, genetische Informationen von Bewerberinnen und Bewerbern zu verlangen. Das Gesetz trifft Regelungen für wichtige Anwendungsfelder der Humangenetik, in denen die informationelle Selbstbestimmung ohne klare gesetzliche Schutznormen zunehmend in Gefahr gerät.
Genetische Daten seien aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst sensibel, da sie mit fortschreitender Analysetechnik immer umfassender Prognoseinformationen böten. Immer wichtiger sei die lückenlose Regelung des selbstbestimmten Umganges mit den eigenen genetischen Informationen. Angesichts der sprunghaft wachsenden Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik sei in dieser Frage ein besonderer Schutzstandard erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv und umfassend zu schützen.
Aus seiner Sicht gäbe es aber durchaus noch Regelungsbedarf beim Umgang der Forschung mit genetischen Informationen, um das normative Schutzprofil zu vervollständigen. Diese Lücke solle in der nächsten Legislaturperiode geschlossen werden.
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