Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Januar 9, 2024 18:57 - noch keine Kommentare

Informationsfreiheit 2023 – Dieter Kugelmann präsentierte die spannendsten und interessantesten Fälle

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz lud zur Jahrespressekonferenz „Best of Informationsfreiheit“

[datensicherheit.de, 09.01.2024] Nach eigenen Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) unterstützte dieser in 248 Fällen Bürger im abgelaufenen Jahr 2023 dabei, ihr Recht auf Informationszugang gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz durchzusetzen. Die Zahl der Beratungsanfragen und Beschwerden sei damit im Vergleich zu den Vorjahren erneut gestiegen und habe einen neuen Höchststand erreicht. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten demnach die Themen Hochwasserschutz und Innere Sicherheit. Konkrete Fälle und die Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres hat der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, am 9. Januar 2024 in seiner Jahrespressekonferenz „Best of Informationsfreiheit“ vorgestellt.

Informationsfreiheit stößt zuweilen an lebenspraktische Grenzen

Maßnahmenlisten für den Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie Konzepte zur Warnung der Bevölkerung seien ebenso angefragt worden wie Unterlagen zu städtischen Mietwohnungen und Prüfungsbögen für das medizinische Staatsexamen. In den allermeisten Fällen habe das Team des LfDI RLP erfolgreich vermitteln und den Antragstellern zu einer rechtskonformen Bearbeitung ihrer Informationsfreiheitsanträge verhelfen können.

In lediglich drei Fällen seien Beanstandungen gegenüber rheinland-pfälzischen Behörden nötig gewesen. In manchen Fällen indes sei das Recht auf Informationszugang nämlich an lebenspraktische Grenzen gestoßen – etwa in einem Fall von baurechtlichen Genehmigungen, in dem Schimmelbefall den Zugang zu den angefragten Akten verzögert habe.

Informationsfreiheit: Staatliche Stellen müssen sich erklären, Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen…

„Staatliche Stellen müssen sich erklären, ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen, veröffentlichen, Barrieren abbauen und sich öffnen“, stellte Professor Kugelmann klar. Sein gegenwärtiges Fazit: „Vieles läuft gut, aber Transparenz ist und bleibt Arbeit – und das ist sie wert. Ich setze mich mit meinem Team täglich dafür ein, dass das Recht auf Informationsfreiheit geachtet und zu einem selbstverständlichen Bestandteil unserer modernen demokratischen Gesellschaft wird.“

Diesem Ziel trage auch der neu konstituierte „Transparenzbeirat“ Rechnung, der sich im November 2023 zu seiner ersten Sitzung getroffen habe. Dieser bestehe aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft, des Landtags und der Landesregierung. Unter Leitung der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Pia Schellhammer, MdL, werde dieser zukünftig dreimal pro Jahr in öffentlichen Sitzungen zusammenkommen und den LfDI RLP bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Landestransparenzgesetz unterstützen.

Engagement auf der ICIC – einem global organisierten Gremium aus Informationsfreiheitsbeauftragten

Der LfDI RLP habe sich im Jahr 2023 auch auf internationaler Ebene innerhalb der „International Conference of Information Commissioners“ (ICIC) engagiert: „Die ICIC ist ein global organisiertes Gremium aus Informationsfreiheitsbeauftragten, Ombudspersonen und anderen Stellen, das mit der Überwachung der Umsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen betraut ist.“

Gemeinsam mit den Landesbeauftragten von Berlin und Brandenburg sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertrete Professor Kugelmann die Bundesrepublik Deutschland in der ICIC. Dieser „Blick über den Tellerrand“ schärfe das Bewusstsein für die Transparenz in der Demokratie.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Best of Informationsfreiheit: Die spannendsten und interessantesten Fälle im Jahr 2023

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheit



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