Aktuelles, Branche - geschrieben von am Mittwoch, April 19, 2017 21:08 - noch keine Kommentare

IT-Sicherheitsgesetz: Übergangsfrist läuft aus

Aktuelle Ansätze für „Business Continuity“ und „Disaster Recovery“ möglicherweise nicht mehr auf dem neuesten Stand

[datensicherheit.de, 19.04.2017] Juristisch betrachtet ist das neue IT-Sicherheitsgesetz schon seit fast zwei Jahren in Kraft, allerdings hatte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vorgesehen, die Unternehmen für zweieinhalb Jahre die Möglichkeit geben sollte ihre Infrastrukturen entsprechend anzupassen. Diese Frist läuft nun in 100 Tagen ab. Nach Erfahrungen von Industrie-Insidern haben längst nicht alle Unternehmen diese Zeit genutzt, um ihre Infrastruktur und sich selbst zu schützen – mithin vor Gefahren sowie vor Strafen und Haftungsansprüchen der Behörden und Dritter.

Schutz und Sicherung nach dem jeweiligen „Stand der Technik“!

Anlässlich des „100-Tage-Countdowns“ zum endgültigen Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes am 26. Juli 2017 kommentiert Andreas Mayer, „Marketing Manger DACH“ bei Zerto:
„In 100 Tagen ist es soweit – die Schonfrist ist vorüber. Mit einem Schlag könnten Tausende deutscher Rechenzentren nicht mehr rechtskonform sein, weil sie keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen haben, um ihre IT inklusive der zugehörigen Prozesse vor Störungen zu schützen oder die Störung mit Mitteln zu beseitigen, die dem ,Stand der Technik‘ entsprechen.“
Heute noch aktuelle Ansätze für „Business Continuity“ und „Disaster Recovery“, aufbauend auf synchroner Spiegelung, seien nicht mehr auf dem neuesten Stand, so seine Warnung.

Prozesse für Notallwiederherstellung und „Business Continuity“ prüfen!

Ab dem 26. Juli 2017 würden sich Unternehmen der Gefahr aussetzen, zumindest in einer Grauzone zu agieren: „Synchrone Spiegelung bietet keinen Schutz vor logischen Fehlern und es bedarf neuer Ansätze wie Hypervisor-basierter Replikation, um auf der sicheren Seite zu sein“, erläutert Mayer.
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob ihre Rechenzentren zukünftig legal sein werden, sollten demnach die nächsten 100 Tage nutzen, indem sie ihre Prozesse für Notallwiederherstellung und „Business Continuity“ genauestens prüfen und nötigenfalls „unbedingt handeln“.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
IT-Sicherheitsgesetz tritt am 25. Juli 2015 in Kraft

datensicherheit.de, 29.07.2015
TeleTrusT: IT-Sicherheitsgesetz nur erster Schritt



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung