Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 11, 2019 16:50 - noch keine Kommentare
Klarnamenpflicht: eco kritisiert Ansinnen Kramp-Karrenbauers
Unverhältnismäßige Maßnahme zur Bekämpfung von „Hasspostings“
[datensicherheit.de, 11.06.2019] Laut Medienberichten fordert CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer eine strengere „Netiquette“ im Internet und möchte Nutzer identifizieren. Doch eine derartige Vorgehensweise widerspreche den demokratischen Grundsätzen eines gemeinsamen Binnenmarktes und bremse die Digitalisierung, kritisiert Oliver J. Süme, Vorstandsvorsitzender eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
Klarnamenpflicht als unverhältnismäßige Maßnahme
„Eine Klarnamenpflicht, denn darauf läuft Kramp-Karrenbauers Forderung hinaus, verhindert keine ,Hasskommentare‘ und wäre eine unverhältnismäßige Maßnahme bei der Bekämpfung von ,Hasskommentaren‘ im Internet.“
Die Forderung nach vergleichbaren Verhältnissen in der digitalen und analogen Welt sei fadenscheinig. Schließlich müsse man sich auch nicht ausweisen, bevor man sich offline zu einem politischen Thema äußert, erläutert Süme.
Ein Zwang zum Klarnamen wäre gefährlich und kontraproduktiv, warnt der Verband der Internetwirtschaft eindringlich: „Anonymität im Netz und der Schutz personenbezogener Daten müssen ernst genommen werden und dürfen nicht aufgeweicht werden.“
Online begangene Straftaten können bereits rechtlich geahndet werden
Anonymität sei dabei ein wichtiges Element für den Schutz der Privatsphäre, vor Repressalien und damit auch für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess.
Viele sogenannte Hasspostings in Sozialen Medien würden außerdem schon jetzt unter Klarnamen veröffentlicht. „Im Endeffekt würde eine Klarnamenpflicht die Verbreitung von ,Hasspostings‘ nicht verhindern, sondern nur dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die sich bislang innerhalb des rechtlichen Rahmens an Diskussionen beteiligt haben, die Plattformen nicht mehr nutzen werden“, so Süme.
Die Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniere. Rechtsverstöße wie Hass, Hetze und Beleidigungen würden auch in der digitalen Welt sehr ernstgenommen. Schon jetzt könnten online begangene Straftaten durch eine funktionierende Arbeit von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden rechtlich geahndet werden. Darüber hinaus zeigten die Bemühungen von Plattformbetreibern und Hostern durch unabhängige Beschwerdestellen, „dass auch funktionierende Selbstregulierung einen sinnvollen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung im Netz leistet und Community-Standards, teilweise über den Strafrahmen hinaus, gegen ,Hasspostings‘ wirksam eingesetzt werden“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 06.06.2019
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