Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Dienstag, Februar 26, 2013 23:34 - noch keine Kommentare
Meldegesetz: Vermittlungsausschuss kippt Widerspruchslösung
Meldedaten sollen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden dürfen
[datensicherheit.de, 26.02.2013] Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ begrüßt das Ergebnis des heutigen Vermittlungsausschusses zum Meldegesetz. „Breiter Bürgerprotest hat dazu geführt, dass die datenschutzfeindliche Regelung des Bundestages gekippt wurde“, sagt Susanne Jacoby von Campact. Künftig sollen Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden dürfen. Ebenfalls positiv bewerten die im Bündnis vertretenen Organisationen, dass die Zweckbindung bei Melderegisterauskünften gestärkt wurde. Adressdaten müssen nun nach Erfüllung des Übermittlungszwecks gelöscht werden.
Der Bundestag hatte im Juni 2012 beschlossen, dass Daten von Bürgern grundsätzlich herausgegeben werden dürfen, wenn diese dem nicht widersprochen haben. Der Bundesrat stoppte daraufhin das Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem nun vorgelegten Vorschlag des Vermittlungsausschusses noch zustimmen.
Nach Ansicht des Bündnisses besteht jedoch noch ein Manko: Die Einwilligung in die Herausgabe von Meldedaten kann auch von demjenigen Unternehmen eingeholt werden, das die Meldedaten anfordert. Dieses Verfahren öffnet Tür und Tor für erschlichene oder behauptete Einwilligungen. Das tatsächliche Vorliegen einer Einwilligung müssen die Meldebehörden lediglich stichprobenhaft kontrollieren. „Damit bleibt eine Hintertür für missbräuchliche Datenabfragen offen“, kritisiert Rena Tangens von Digitalcourage.
„Der Protest der Verbraucher hat erneut gezeigt, dass sie gefragt werden wollen, wenn ihre Daten für Marketing genutzt werden. Daher sollte nicht nur bei Meldedaten, sondern grundsätzlich, wenn personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwendet werden, eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden müssen“, ergänzt Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Haben Bürger sowohl beim Meldeamt als auch gegenüber Unternehmen Willenserklärungen abgegeben, ist außerdem vollkommen unklar, welche davon in Zweifelsfällen gelten soll.
„Jetzt ist es deshalb an jedem Einzelnen, die Meldebehörde davon in Kenntnis zu setzen, wenn man die Abfrage seiner Daten nicht erlauben möchte“, ergänzt Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. „Irgendwann könnte sonst jeglicher Überblick verloren gehen, wem man Einwilligungen erteilt oder entzogen hat. Wenn das Gesetz keine transparenten Regeln schafft, muss jeder Einzelne eben nachhelfen.“
Das Bündnis wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage (vormals FoeBuD) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Den Online-Appell der Kampagne haben insgesamt mehr als 200.000 Menschen unterzeichnet.
Weitere Informationen zum Thema:
Demokratie in Aktion – campact.de
Melderecht: Meine Daten sind keine Ware!
Aktuelles, Experten, Studien - Juli 7, 2026 0:43 - noch keine Kommentare
Bei Cloud-Ausfall droht fast jedes zweite Unternehmen lahmgelegt zu werden
weitere Beiträge in Experten
- Informationsfreiheit im Bund bedroht – Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren Bundesregierung
- Internationale Operation der Strafverfolgungsbehörden gegen sexualisierte Gewalt an sedierten Opfern
- Reformpaket der Koalition: Bitkom begrüßt „Aufbruchsignal“ zum Durchbrechen des Stillstands
- Reformagenda: TÜV-Verband fordert Stärkung der Innovation ohne Schwächung der Sicherheit
- Informationsfreiheit: Vermeintliche IFG-Reform könnte De-Facto-Abschaffung bedeuten
Aktuelles, Branche, Studien - Juli 7, 2026 0:21 - noch keine Kommentare
Fußball-WM 2026: Betrüger ködern deutsche Fans gezielt mit Gewinnversprechen
weitere Beiträge in Branche
- NetNut: GTIG meldet Zerschlagung eines bösartigen Proxy-Netzwerks
- US Supreme Court: FTC-Urteil finaler Weckruf für Datensouveränität
- Kaspersky-Umfrage: Online-Betrug betraf 2025 bereits 56 Prozent der Internetnutzer
- Die eigentliche Herausforderung beginnt erst jetzt: NIS-2-Registrierung genügt nicht
- Wenn KI theoretische Risiken in reale Angriffe verwandelt
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren