Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Dienstag, Februar 26, 2013 23:34 - noch keine Kommentare
Meldegesetz: Vermittlungsausschuss kippt Widerspruchslösung
Meldedaten sollen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden dürfen
[datensicherheit.de, 26.02.2013] Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ begrüßt das Ergebnis des heutigen Vermittlungsausschusses zum Meldegesetz. „Breiter Bürgerprotest hat dazu geführt, dass die datenschutzfeindliche Regelung des Bundestages gekippt wurde“, sagt Susanne Jacoby von Campact. Künftig sollen Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden dürfen. Ebenfalls positiv bewerten die im Bündnis vertretenen Organisationen, dass die Zweckbindung bei Melderegisterauskünften gestärkt wurde. Adressdaten müssen nun nach Erfüllung des Übermittlungszwecks gelöscht werden.
Der Bundestag hatte im Juni 2012 beschlossen, dass Daten von Bürgern grundsätzlich herausgegeben werden dürfen, wenn diese dem nicht widersprochen haben. Der Bundesrat stoppte daraufhin das Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem nun vorgelegten Vorschlag des Vermittlungsausschusses noch zustimmen.
Nach Ansicht des Bündnisses besteht jedoch noch ein Manko: Die Einwilligung in die Herausgabe von Meldedaten kann auch von demjenigen Unternehmen eingeholt werden, das die Meldedaten anfordert. Dieses Verfahren öffnet Tür und Tor für erschlichene oder behauptete Einwilligungen. Das tatsächliche Vorliegen einer Einwilligung müssen die Meldebehörden lediglich stichprobenhaft kontrollieren. „Damit bleibt eine Hintertür für missbräuchliche Datenabfragen offen“, kritisiert Rena Tangens von Digitalcourage.
„Der Protest der Verbraucher hat erneut gezeigt, dass sie gefragt werden wollen, wenn ihre Daten für Marketing genutzt werden. Daher sollte nicht nur bei Meldedaten, sondern grundsätzlich, wenn personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwendet werden, eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden müssen“, ergänzt Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Haben Bürger sowohl beim Meldeamt als auch gegenüber Unternehmen Willenserklärungen abgegeben, ist außerdem vollkommen unklar, welche davon in Zweifelsfällen gelten soll.
„Jetzt ist es deshalb an jedem Einzelnen, die Meldebehörde davon in Kenntnis zu setzen, wenn man die Abfrage seiner Daten nicht erlauben möchte“, ergänzt Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. „Irgendwann könnte sonst jeglicher Überblick verloren gehen, wem man Einwilligungen erteilt oder entzogen hat. Wenn das Gesetz keine transparenten Regeln schafft, muss jeder Einzelne eben nachhelfen.“
Das Bündnis wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage (vormals FoeBuD) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Den Online-Appell der Kampagne haben insgesamt mehr als 200.000 Menschen unterzeichnet.
Weitere Informationen zum Thema:
Demokratie in Aktion – campact.de
Melderecht: Meine Daten sind keine Ware!
Aktuelles, Experten, Studien - Apr 23, 2024 18:57 - noch keine Kommentare
Schleswig-Holstein: Datenschutzbericht 2023 vorgestellt
weitere Beiträge in Experten
- Bundesdatenschutzgesetz: DSK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung veröffentlicht
- Digitalministerkonferenz: Digitalverband Bitkom benennt Herausforderungen an die neue Institution
- Digitalministerkonferenz sollte Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland sein
- World Cybercrime Index: Identifizierung globaler Brennpunkte der Cyber-Kriminalität
- TÜV-Verband: Digitalministerkonferenz wichtiger, aber überfälliger Schritt zur Koordinierung der Digitalisierungsbestrebungen
Aktuelles, Branche - Apr 24, 2024 20:33 - noch keine Kommentare
DDoS-Attacken: Check Point warnt vor neue Wellen
weitere Beiträge in Branche
- Finanzkriminalität: BioCatch publiziert ersten Bericht über digitalen Betrug mittels KI
- Zscaler-Report 2024: 60 Prozent Anstieg bei KI-gesteuerten Phishing-Angriffen
- KEEPER: 5 Sicherheitsmaßnahmen, um Cyber-Bedrohungen während der Urlaubszeit zu minimieren
- StrelaStealer: Neue Kampagne greift Unternehmen in der EU und den USA an
- NIS-2: Die Bedeutung der Richtlinie für die Lieferkette
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren