Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Dienstag, Mai 5, 2020 15:46 - noch keine Kommentare
Zweite NetzDG-Änderung zeugt von Intransparenz und birgt Diskriminierungsgefahr
Statement von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Mitglied des Ausschusses Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
[datensicherheit.de, 05.05.2020] Am Mittwoch, 06. Mai 2020, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Damit stehen derzeit in zwei parallelen Gesetzgebungsverfahren erhebliche Änderungen am selben Gesetz zur Debatte. Zum Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität, das sich auf das NetzDG etwa in Form von Meldepflichten an das Bundeskriminalamt auswirkt, hatte der DAV bereits ausführlich Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 6/2020). Parallel hält nun der zweite Gesetzentwurf weitere Verschärfungen des NetzDG bereit. Der DAV warnt in einer Stellungnahme von Prof. Niko Härting, Mitglied des Ausschusses Informationsrecht:
„Bereits die Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren sind äußerst kritikwürdig. Hier wäre eine europäische Lösung sinnvoller gewesen.
Unabhängig davon sind einzelne Bestimmungen des Entwurfs problematisch: Netzwerkbetreiber werden sich durch neue Berichtspflichten dazu ermutigt sehen, mithilfe künstlicher Intelligenz bestimmte Inhalte systematisch zu sperren und zu löschen. Zusätzlich sollen sie darüber berichten, ob und inwieweit ‚Kreisen der Wissenschaft und Forschung‘ anonymisierte Auswertungen und Analysen gesperrter Inhalte ermöglicht werden. Dies kann die Tendenz zur Überwachung von Netzinhalten und zur Unterdrückung unerwünschter, missverständlicher oder auch satirischer Meinungsäußerungen verstärken.
Zuletzt wird auch mit diesem Entwurf die bedenkliche Tendenz, Aufgaben der staatlichen Ermittlungsbehörden an private Unternehmen outzusourcen, weiter gefestigt.“
Weitere Informationen zum Thema:
Deutscher Anwaltverein
Ausführliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (DAV-Stellungnahme Nr. 11/2020)
datensicherheit.de, 04.05.2020
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