Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Samstag, Dezember 30, 2017 18:49 - noch keine Kommentare
Bitkom kritisiert Mogelpackung: Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ab 1. Januar 2018
Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Inhalten liegt beim Betreiber des Sozialen Netzwerks
[datensicherheit.de, 30.12.2017] Der Branchenverband Bitkom weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2018 das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz / NetzDG) voll anwendbar sein wird. Soziale Netzwerke wie facebook, twitter oder YouTube müssten es ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können. Diese seien dann dazu verpflichtet, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen – die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte liege dabei beim Betreiber des Netzwerks.
Unternehmen werden unter „enormem Zeitdruck“ gesetzt
Der Digitalverband Bitkom erneuert demnach seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren:
„Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt“, erläutert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Durch das NetzDG stünden die Unternehmen unter „enormem Zeitdruck“, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärkten diesen Druck. Das werde zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht würden, warnt Rohleder.
„Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert“, kritisiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer. Das NetzDG sei eine „Mogelpackung“ – es führe nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.
Mehr Rechtsunsicherheit befürchtet
Bislang seien keine geltenden Leitlinien für Bußgelder veröffentlicht worden, die bei Verstößen gegen das Gesetz auf Unternehmen zukommen. „Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände“, sagt Rohleder. Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führe dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wüssten anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen.
Nach Ansicht des Bitkom ist das NetzDG „unvereinbar mit EU-Recht und behindert gemeinsame Regeln gegen Hasskriminalität in Europa“. Rohleder: „Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge!“
Umfassende Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken gefordert
Der Bitkom betont darüber hinaus, wie wichtig der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Internet ist:
Es müsse sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Vor allem müssten die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken umfassend nachkommen könnten. Rohleder: „Derzeit geschieht das Gegenteil.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 17.05.2017
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