Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Dezember 6, 2019 21:08 - noch keine Kommentare
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Rechtsunsicherheit für Soziale Netzwerke
eco kritisiert mögliche Nebenwirkungen der geplanten Reform
[datensicherheit.de, 06.12.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. erinnert daran, dass seit dem 1. Januar 2018 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Betreiber Sozialer Netzwerken dazu verpflichtet, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen. Am 6. Dezember 2019 haben sich demnach die Bundesministerien für Justiz und Inneres auf die Einführung einer Meldepflicht für Soziale Netzwerke bei „Hass-Postings“ im Internet verständigt und damit die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nochmals erweitert. Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver J. Süme bewertet diese aktuellen Pläne einer Meldeverpflichtung für Betreiber Sozialer Netzwerke als „unzureichend durchdacht“ und daher kritisch.
Unklar, ob Prüfung durch Diensteanbieter einer Dokumentation bedarf…
„Zwar ist mit der heutigen Entscheidung klargestellt worden, für welche Straftatbestände die Meldepflicht gelten soll, jedoch bleibt weiterhin total unklar, inwieweit die Prüfung durch die Diensteanbieter einer Dokumentation bedarf und ob diese Bestandteil der Meldung an das Bundeskriminalamt sein muss.“ Das Gesetz konfrontiere die Unternehmen erneut mit „großer Rechtsunsicherheit“, so Süme.
Es gelte zu klären, ob die technischen Anforderungen grundsätzlich umsetzbar seien und welche Konsequenzen aus unvermeidbaren „Falschmeldungen“, beispielsweise durch eine zu enge Auslegung der gemeldeten Inhalte, entstünden.
Ausweitung des NetzDG könnte europäischem Rechtsetzungsprozess vorgreifen
Mit den aktuell auf europäischer Ebene geführten Verhandlungen zu E-Evidence bestehe zudem die Befürchtung, dass eine Ausweitung des NetzDG dem europäischen Rechtsetzungsprozess vorgreife. Wenn auch Einigkeit darüber herrsche, dass „konsequent gegen Straftaten im Internet vorzugehen ist“, müsse hierbei in erster Linie der Staat seiner Verantwortung nachkommen.
Die Einführung einer Meldepflicht für die Unternehmen sei nur dann sinnvoll, „wenn auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen personellen Kompetenzen und technischen Kapazitäten verfügen, damit effektiv und nachhaltig Hasskriminalität bekämpft und Täter bestraft werden können“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 26.07.2018
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datensicherheit.de, 30.12.2017
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