Aktuelles - geschrieben von dp am Mittwoch, Dezember 29, 2010 21:38 - noch keine Kommentare
Ohne Selbstzweifel und Anstand: Wenn Wirtschaftsauskunfteien Existenzen bedrohen
Eine kafkaeske Adventsgeschichte mit realem Hintergrund
[datensicherheit.de, 29.12.2010] Einer unserer Leser hat der Redaktion von datensicherheit.de kurz vor Weihnachten 2010 eine haarsträubende Geschichte über den Mangel an Anstand sowie Qualität bei der Recherche einer bekannten Wirtschaftsauskunftei erzählt – und durch Vorzeigen zahlreicher Unterlagen belegt. Wir stellen nachfolgend die Geschichte noch in anonymisierter Form dar – auch um die zentralen Probleme hervorzuheben, besteht doch die Vermutung, dass dies kein Einzelfall ist:
Wann hatte das Verhängnis eigentlich seinen Anfang genommen? Vielleicht vor rund fünf Jahren, als Max Mustermann (Name durch d. Red. geändert) erstmalig direkt mit jenem „Wirtschaftsorakeldienst“ (Name d. Red. bekannt) in Kontakt kam und ihn dessen Vertriebsleiter auf einen Insolvenzvermerk in seiner Datei hinwies. Mustermann war perplex – dies konnte gar nicht möglich sein, offenbar eine Verwechslung… Freundlich hatte er damals um Korrektur des Datensatzes gebeten – und es im Vertrauen auf die Redlichkeit und die Qualität dieser Auskunftei mit der Bitte bewenden lassen. Einige Jahre hatte er ja auch nichts mehr vom Wirtschaftsorakeldienst gehört; aber Ruhe bedeutet ja nicht unbedingt Frieden, sondern manchmal die berühmt-berüchtigte „Ruhe vor dem Sturm“… Und dieser Sturm brach dann unerwartet mit zerstörerischer Macht im November 2010 über ihn herein – geradezu ein „Tsunami“ der Infamie und dumm-dreisten Ignoranz einer qualitätsblinden Datenkrake mit behördenähnlichem Selbstverständnis! Wer sich jetzt vielleicht aus Gründen der Pietät an dem Begriff „Tsunami“ stört, dem sei gesagt, dass Reputation und Gesundheit von Mustermann erheblichen Schaden nahmen, seine private und geschäftliche Existenz bedroht wurden – und damit auch jene seiner Mitarbeiter und ihrer Familien.
Bevor wir das Debakel näher beschreiben, müssen wir doch über 30 Jahre in die Vergangenheit zurückgehen – in Mustermanns Geburtsstadt, in jenen als eine „Mittelstadt“ bezeichneten Ort am Nordrand der Eifel zwischen Aachen und Köln mit weniger als 100.000 Einwohnern. Dort traf es sich offenbar, dass ein Namensvetter, nennen wir ihn zur besseren Unterscheidung fortan „Max Mustermann (2)“, geboren worden sein soll – zu allem Überfluss vielleicht gar noch am selben Tag, wer weiß? Dieser Namensvetter wohnt heute laut der „Vollauskunft“ des Wirtschaftsorakeldienstes in Köln – was ja nicht gegen ihn spricht, jedoch seine mangelnde Bonität! In den Informationen „Zum Insolvenzverfahren von: Max Mustermann“ – gemeint ist eben tatsächlich Mustermann (2) – wird u.a. auf eine Abweisung mangels Masse und auf einen Antrag auf Restschuldbefreiung nebst einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren verwiesen…
Das Dumme, Ärgerliche, Empörende und auch Zerstörerische ist nur: Diese Vollauskunft wird unserem Max Mustermann zugerechnet, einem erfolgreichen Jungunternehmer, der nach Abitur und mehreren beruflichen Zwischenstationen in Nordrhein-Westfalen nun schon sein 2002 in Berlin lebt und gewerblich tätig ist, während der ihm vorgehaltene Konkurs in Köln sich 2006 zugetragen haben soll. Neben der erfolgreichen Gründung mehrerer GmbHs hat Mustermann auch zwei Einzelunternehmungen geschaffen, die dem Online-Vertrieb von Waren dienen, welche im Prinzip rund ums Jahr sehr gefragt sind, sich aber saisonal noch einer viel größeren Aufmerksamkeit erfreuen – so natürlich auch gerade in der Adventszeit. Täglich vermeldet dann sein Büro einen Zugewinn von rund 15 bis 20 neuen Kontakten im Geschäftskundenbereich. Und so begab es sich, dass im November 2010 einer seiner sehr großen, renommierten Lieferanten just am Tage der geplanten Warenauslieferung den Wirtschaftsorakeldienst befragte – und mit den Informationen zur Insolvenz Mustermanns (2) konfrontiert wurde. Die zuvor abgesprochene Geschäftsabwicklung per Rechnung war damit jedenfalls hinfällig – Vorkasse wurde nun sofort zum nächsten Vormittag gefordert. Neben der Schwierigkeit, so mal eben ganz schnell mehrere tausend Euro zum nächsten Vormittag zu überweisen, gestalteten sich die Telefonate mit dem Lieferanten als hochnotpeinliche Angelegenheit – igitt!, ein Insolvenzverfahren; ganz so, als sei man als Träger einer tödlichen Krankheit entlarvt. Anschließend kontaktierte Mustermann sofort den Wirtschaftsorakeldienst, um an seine damalige Bitte um Korrektur des Datensatzes zu erinnern. Ein gewisser Herr H. (Name d. Red. bekannt) versprach einen klärenden Hinweis zum fehlerhaften Datensatz.
Alles Gut? Nichts da! Wenige Tage später wurde Mustermann erneut unsanft mit einem Negativeintrag konfrontiert, auf den sich diesmal die Muttergesellschaft des Wirtschaftsorakeldienstes (Name d. Red. bekannt) berief. Deren „RiskManagement“ teilte ihm mit, dass dieser die Angaben zu „Max Mustermann“ als korrekt bestätigt habe und eine Verwechslung nicht vorliege. Schnell rief Mustermann abermals beim Wirtschaftsorakeldienst an und hatte diesmal das fragwürdige Vergnügen, mit einem anderen Herrn H. (Name d. Red. ebenfalls bekannt), seines Zeichens Leiter des Recherchezentrums, verbunden zu sein. Gleich am Anfang des Gesprächs gab sich dieser sehr schroff und kanzelte Mustermann mit diffamierender Ironie ab: „Ja, ja, Herr Mustermann, schon klar, dass SIE das nicht sind…“
Ein Konkurrent des Wirtschaftsorakeldienstes gab Mustermann schließlich den Tipp, ein Einschreiben mit der „Aufforderung zur unverzüglichen Sperrung“ an den Beschmutzer der Branchenehre zu schicken und mit rechtlichen Schritten zu drohen. Gehört – getan…
Zeit zum Aufatmen? Leider nein! Eine Großlieferung an einen außerordentlich wichtigen Kunden stand an, als der Lieferant, ebenfalls ein Großer dieser Branche, bezüglich der bereits vor drei Monaten beauftragten Bestellung eine Abfrage über Mustermann machte und diesem nun seine angebliche Insolvenz vorhielt. Mustermann war am Boden zerstört – ein großer Kunde und ein großer Partner standen auf dem Spiel, nicht nur der lukrative Auftrag. Just an diesem Tag hätte die Ware in die Konfektionierung geliefert werden sollen. Weihnachtsgeschenke für die besten Kunden und Partner dieses Großkunden sollten es werden; ein zeitnaher Versand war unumgänglich! Wieder rief Mustermann beim Wirtschaftsorakeldienst an, wieder hatte er Herrn H. – den ersten Herrn H. – am Telefon. Von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft diesmal jedoch keine Spur! H. zeigte sich nun sogar sicher, dass er – Mustermann – dieser „Max Mustermann“ mit Insolvenzinfektion sei; er möge doch seinen Insolvenzverwalter in Köln kontaktieren. Mustermann fragte nach, wer denn sein angeblicher Insolvenzverwalter sei und erhielt nur widerwillig den Namen, schließlich müsse er es doch selbst am besten wissen. Man würde die bonitätsrelevanten Daten bei Recherchen aus verlässlichen Quellen beziehen, so H., – und an diesen Datensätzen gebe es keine Zweifel!
Gestresst und kurz vor dem Verzweifeln ersuchte Mustermann am frühen Abend sein Kreditinstitut, bei dem er sein Privatkonto führt – übrigens eine Sparkasse in Nordrhein-Westfalen -, um Hilfe. Diese sagte die Überweisung von über 20.0000 Euro für den Vormittag des Folgetages zu und bescheinigte die Transaktion für den Lieferanten. Damit war zumindest dieser Auftrag gerettet.
Aber nun drohten ständig derartig zermürbende, zudem mit hohen finanziellen Extrakosten und Reputationsschäden verbundene Querelen. So beauftragte Max Mustermann eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Offenbar bedarf es in Deutschland eines Briefkopfes einer standesrechtlich zugelassenen Institution, um Gehör zu erhalten. In einem artigen Antwortschreiben an die Rechtsanwaltskanzlei teilte der Wirtschaftsorakeldienst Anfang Dezember 2010 mit, dass man aufgrund der Zuschrift des Mandanten vom Ende November 2010 eine „umfangreiche Prüfung“ eingeleitet habe – dabei sei festgestellt worden, dass es in der Vergangenheit zu einer „Personenverwechslung“ gekommen sei. Bedauern über die fehlerhaften Eingaben wurde ausgedrückt und dass man sich bei dem Mandanten für die „entstandenen Unannehmlichkeiten“ entschuldige. Die Löschung der falschen Daten sei „nunmehr unverzüglich“ erfolgt. Da nun aber keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe, seien die „Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruches nicht erfüllt“. Die Auskunftsempfänger – also Mustermanns Lieferanten – hätten immerhin korrigierte Auskunftsberichte erhalten.
So einfach kann man sich das machen – keine Wiedergutmachung für die entstandenen finanziellen Schäden und eben bis heute keine direkte persönliche Bitte um Entschuldigung an Mustermann. Also leider nur ein halbes Happy-End – wie so oft im realen Leben…
datensicherheit.de stellt im Sinne eines Offenen Briefes an die großen Wirtschaftsauskunfteien, also Arvato Infoscore, Bürgel Wirtschaftsinformationen, Dun & Bradstreet, Hoppenstedt Holding, SCHUFA Holding AG und Verband der Vereine Creditreform e.V., die Frage, wie in ihrem jeweiligen Einflussbereich die Qualitätssicherung derartige Vorkommnisse der fahrlässigen Diskreditierung und Schädigung ehrbarer Bürger und Unternehmer verhindert!
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