Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 12, 2025 0:17 - ein Kommentar
Online-Marktplätze: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Sorgfaltspflichten
vzbv-Gutachten zeigt Handlungsspielraum für Sorgfaltspflichten außerhalb vom „Digital Services Act“
[datensicherheit.de, 12.02.2025] Verbraucher kauften gerne und viel über Online-Marktplätze der Anbieter Amazon, Temu u.a. – dabei kämen seit Jahren zu viele Produkte in die EU, „die nicht den hiesigen Regeln entsprechen und sogar gefährlich sind“. In einer am 5. Februar 2025 veröffentlichten Mitteilung zeigt die Europäische Kommission demnach auf, wie sie diesem Problem begegnen möchte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) würden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Verbraucher beim Online-Shopping umfassend zu schützen.
Laut vzbv hat die Europäische Kommission mit der Mitteilung vom 5. Februar 2025 eine große Chance vertan
Stefanie Grunert, Referentin im Team „Recht und Handel“ des vzbv, kommentiert in ihrer aktuellen Stellungnahme: „Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung eine große Chance vertan. Richtig ist, bestehende Strukturen zu stärken und geltende Regeln konsequent durchzusetzen. Wo Lücken deutlich sind, muss aber auch gehandelt werden!“
Bisher würden Anbieter nicht daran gehindert, unsichere Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen. „Das muss sich ändern!“, fordert Grunert. Unsichere Produkte sollten Verbrauchern auf den Plattformen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. „Dafür brauchen wir strengere Sorgfaltspflichten.“
Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen, ob Angebote auf ihren Plattformen EU-Anforderungen genügen
Die Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen müssen, dass die Angebote auf ihren Plattformen den EU-Anforderungen entsprechen. „Wird das nicht umgesetzt, sollten sie die Verantwortung übernehmen und bei Schäden haften.“ Zudem sollte die Europäische Kommission regeln, „dass Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen auch haften, wenn Händler auf ihrer Plattform Verbraucherrechte missachten“.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv zeige auf, dass erweiterte Sorgfaltspflichten rechtlich möglich seien, ohne den „Digital Services Act“ (DSA) anzupassen: Die Europäische Kommission sollte dafür den geplanten „Digital Fairness Act“ (DFA) nutzen. „Am 28. Januar hatte auch die Bundesregierung einen Aktionsplan eCommerce verabschiedet“, informiert der vzbv abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale, Alle Forderungen des vzbv zur Bundestagswahl 2025
Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen gewährleisten
verbraucherzentrale Bundesverband, 05.02.2025
Prof. Dr. Christoph Busch, Maître en Droit: SORGFALTSPFLICHTEN FÜR BETREIBER VON ONLINE-MARKTPLÄTZEN
verbraucherzentrale Bundesverband, 29.01.2025
Verbraucher:innen haben ein Recht auf sicheres Online-Shopping / Statement von vzbv-Referentin Stefanie Grunert zum Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung
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