Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, März 22, 2026 8:49 - noch keine Kommentare
Open-Source-Software: Vereinbarung von BMDS und Bitkom über einheitliche Standards zur Beschaffung
Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden durch die Öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt – der Bitkom vertritt hierbei die Anbieter
[datensicherheit.de, 22.03.2026] Der Digitalverband Bitkom e.V. meldet, dass er sich mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf einheitliche Standards bei der Beschaffung von Open-Source-Lösungen verständigt hat. Das zugrundeliegende Vertragswerk kann demnach mit der Veröffentlichung und der bereits im November 2025 erfolgten Zustimmung des „IT-Planungsrats“ nun in Kraft treten: „Damit stehen öffentlichen Auftraggebern bundesweit praxistaugliche, einheitliche EVB-IT-Regelungen zur Verfügung, um Open-Source-Software in Vergabeverfahren rechtssicher zu beschaffen und zu nutzen.“ Die verschiedenen Muster der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen online kostenfrei zur Verfügung.

Foto: Bitkom e.V.
Dr. Bernhard Rohleder: „Open Source“ kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die Digitale Souveränität zu stärken
Open-Source-Lösungen rechtssicher und flächendeckend in der Verwaltung verankern
„Einheitliche Vertragsstandards beschleunigen die öffentliche IT-Beschaffung und machen sie rechtssicherer“, erläutert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.
- Er führt weiter aus: „,Open Source’ kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die Digitale Souveränität zu stärken. Wichtig sind dafür auch bundesweit einheitliche IT-Architekturstandards, ein professioneller Betrieb sowie ein funktionsfähiger, wettbewerbsorientierter Markt.“
Die modernisierten Vertragsbedingungen seien ein entscheidender Hebel, um Open-Source-Lösungen rechtssicher und flächendeckend in der Verwaltung zu verankern und unsere Digitale Souveränität zu stärken.
Open-Source als Standard – trotzdem Wahlfreiheit erhalten
„Durch die Digitalisierung der Vertragsmuster schaffen wir Grundlagen für schnellere und zukunftsfähige Beschaffungsprozesse“, ergänzt Markus Richter, Staatssekretär im BMDS.
- Die nun vorliegenden aktualisierten Open-Source-Regelungen seien für verschiedene EVB-IT-Vertragstypen („Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) erarbeitet worden: Je nach Vertragstyp wüden Open-Source-Regelungen direkt in die jeweiligen AGB integriert und durch Optionen im Vertragsmuster ergänzt. Bei neuen Softwareentwicklungsprojekten werde in den EVB-IT zudem die Entwicklung und Bereitstellung als ,Open Source’ künftig als Standard abgebildet.
Gleichzeitig bleibe die Beschaffung proprietärer Software weiterhin möglich: Öffentliche Auftraggeber könnten je nach Bedarf „Open Source“ gezielt auswählen, ohne sich auf eine einzige Technologie- oder Lizenzlogik festlegen zu müssen.
Komponenten und Abhängigkeiten nachvollziehbar dokumentieren
Neu seien außerdem praxisnahe Optionen, um Transparenz und Nachnutzbarkeit zu verbessern – etwa durch Vereinbarungen zur Softwarebereitstellung sowie die Übergabe einer SBOM (Software Bill of Materials).
- Damit ließen sich Komponenten und Abhängigkeiten besser nachvollziehbar dokumentieren – was Sicherheit, Wartbarkeit und „Governance“ verbessere.
Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen, eben die EVB-IT, werden seit vielen Jahren durch die Öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt. In diesen Verhandlungen werden die Anbieter durch den Bitkom vertreten.
Weitere Informationen zum Thema:
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Dr. Bernhard Rohleder: Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Aktuelle EVB-IT: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Dr. Markus Richter – Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
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