Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, März 7, 2025 0:20 - noch keine Kommentare
Recht auf Löschung: Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz unterstützt europaweite Prüfaktion
Zum Recht auf Löschung gehen bei Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden ein
[datensicherheit.de, 07.03.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) am 5. März 2025 seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Der LfDI RLP beteiligt sich demnach mit weiteren deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an dieser Initiative, „die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt“. Insgesamt nähmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.
Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte
Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) sei eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, zu dem bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingingen. Ziel dieser koordinierten Aktion sei es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten.
Dies werde anhand eines gemeinsam erarbeiteten Fragebogens – beispielsweise durch die Analyse und den Vergleich der von verschiedenen Verantwortlichen eingerichteten Verfahrensweisen – erfolgen. Dadurch sollten die wichtigsten Punkte bei der Einhaltung dieses Rechts ermittelt sowie ein Überblick über bewährte Verfahrensabläufe gewonnen werden.
Von Erkenntnissen und Empfehlungen der Aktion sollen Betroffene wie auch datenschutzrechtlich Verantwortliche profitieren
Professor Kugelmann gibt einen Ausblick auf die Aktion: „Gerade bei den Betroffenenrechten sind einheitliche Standards in ganz Europa wichtig, denn um deren Grundrechte geht es. Die letztjährige Aktion zum Auskunftsrecht hat gezeigt, dass das ,Coordinated Enforcement Framework’ für diese Kooperationsaufgabe ein hervorragendes Instrument ist.“
Deshalb beteilige sich der LfDI RLP gerne an diesen Aktionen. „Wir sind gespannt, wie die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, die wir befragen werden, zum Recht auf Löschung aufgestellt sind.“ Von den Erkenntnissen und Empfehlungen aus der Aktion würden sowohl die Betroffenen als auch die datenschutzrechtlich Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz profitieren.
Europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche
Kerninstrument der gemeinsamen Initiative sei ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. „In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.“
Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative würden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung sei die vierte Initiative im Rahmen des CEF, welches darauf abziele, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu verbessern. Frühere koordinierte Aktionen hätten sich mit dem Recht auf Auskunft (2024), der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023) sowie der Nutzung von „Cloud“-Diensten durch den öffentlichen Sektor (2022) befasst.
Weitere Informationen zum Thema:
edpb European Data Protection Board, 10.10.2024
CEF 2025: EDPB selects topic for next year’s Coordinated Action
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