Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Juni 17, 2012 14:02 - noch keine Kommentare
Schwierige Diskussion über neuen Straftatbestand der Datenhehlerei
Peter Schaar begrüßt Verbesserung des Datenschutzes, verweist aber auf Probleme der Bewertung staatliches Handelns und des „Whistleblowing“
[datensicherheit.de, 17.06.2012] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nimmt Stellung zu einer aktuellen Diskussion der Justizminister der Länder über die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei, mit dessen Hilfe der „digitale Schwarzmarkt“ mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art bekämpft werden soll:
Schaar wirft hierzu die Frage auf, ob die behauptete „Strafbarkeitslücke“ überhaupt besteht. Zumindest für personenbezogene Daten könne er eine solche nicht erkennen, denn schon heute sei es nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§§ 43, 44 BDSG) strafbar, wenn jemand in Bereicherungsabsicht, Schädigungsabsicht oder gegen Entgelt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, rechtswidrig erhebt, verarbeitet, zum automatisierten Abruf bereitstellt oder sich verschafft… Indes begrüßt er es aus datenschutzpolitischer Sicht, den strafrechtlichen Schutz der personenbezogenen Daten vor dem Hintergrund der zunehmenden Kommerzialisierung und Verkettung allgegenwärtig verfügbarer Daten zu verbessern – dies gelte insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagene Ausgestaltung als Offizialdelikt, d.h. dass kein Strafantrag mehr erforderlich wäre, und die Erhöhung des Strafrahmens von zwei auf fünf Jahre.
Pikant findet es Schaar, dass staatliches Handeln, wie beim Ankauf von Datensätzen aus der Schweiz durch deutsche Finanzbehörden, offenbar von diesem Tatbestand der Datenhehlerei ausgenommen werden soll. In diesem Zusammenhang müsse zudem die die mögliche Strafbarkeit der Beschaffung und Verbreitung illegal erlangter Informationen zu journalistischen und investigativen Zwecken („Whistleblowing“-Fälle) diskutiert werden – für die grundrechtlich abgesicherte Informationsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes und das Informationsinteresse der Allgemeinheit wäre es fatal, wenn sich Journalisten bei der Informationsbeschaffung und -weitergabe der Gefahr der Datenhehlerei aussetzen würden, so Schaar.
Weitere Informationen zum Thema:
Datenschutz FORUM, 14.06.2012
Brauchen wir einen neuen Straftatbestand „Daten-Hehlerei“?
Aktuelles, Experten - Mrz 28, 2024 11:04 - noch keine Kommentare
Orientierung für Privatanwender: T-Sicherheitskennzeichen des BSI für Videokonferenz-Dienste
weitere Beiträge in Experten
- 5G-Campusnetze: TeleTrusT veröffentlichte Handreichung zur IT-Sicherheit
- Cyber-Sicherheit in Arztpraxen: BSI-Studien zeigen dringenden Handlungsbedarf
- CyberRisikoCheck zu Positionsbestimmung der IT-Sicherheit für KMU
- eco-Kommentar zum Digitale-Dienste-Gesetz: DDG wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher
- BKA-Mitteilung zum Nemesis Market: Illegaler Darknet-Marktplatz mit über 150.000 Nutzern aufgeflogen
Aktuelles, Branche, Studien - Mrz 28, 2024 11:15 - noch keine Kommentare
Status Quo zusätzlicher Datensicherung: ExpressVPN-Umfrage zum World Backup Day 2024
weitere Beiträge in Branche
- Bernard Montel kommentiert World Backup Day 2024:
- World Backup Day 2024: Backup für Cyber-Sicherheit notwendig, aber noch nicht hinreichend
- Quishing: QR-Code-Phishing-Angriffe noch immer eine unterschätzte Gefahr
- Hacktivisten: Erfolgreiche DDoS-Attacken stärken Fan-Basis im CyberSpace
- Weinprobe als Köder: Cyber-Spionage nahm EU-Diplomaten ins Visier
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren