Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Januar 28, 2022 12:25 - noch keine Kommentare

Starkes Recht, schwache Praxis: Informationsfreiheit in Hamburg

Thomas Fuchs legt Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2020/2021 vor

[datensicherheit.de, 28.01.2022] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) blickt nach eigenen Angaben in seinem am 27. Januar 2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht „Informationsfreiheit 2020/2021“ auf zwei ereignisreiche Jahre zurück – während sich die Gesetzeslage weiter verbessert habe, habe der HmbBfDI erstmals Verstöße von öffentlichen Stellen gegen ihre transparenzrechtlichen Pflichten förmlich beanstandet und zudem von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, Klage gegen informationspflichtige Stellen zu erheben. „Gleichzeitig ist die Zahl der Verfahren, in denen der HmbBfDI angerufen wurde, deutlich gestiegen (323 gegenüber 130 im vorangegangenen Berichtszeitraum).“

Informationsfreiheitsrechtliche Beanstandungen ausgesprochen

Sehr erfreulich sei zunächst gewesen, dass die Hamburgische Bürgerschaft die Transparenz in den Rang eines Verfassungsguts erhoben habe (Art. 56 HmbVerf.). Die hohe Anzahl an Verfahren, in denen Bürger den HmbBfDI angerufen hätten, belege aber, dass in der Praxis der Zugang zu amtlichen Informationen weiterhin häufig als „unzureichend“ empfunden werde. Insbesondere die Bearbeitungsdauer überschreite häufig gesetzliche Fristen.

In zwei Fällen habe der HmbBfDI erstmals informationsfreiheitsrechtliche Beanstandungen ausgesprochen: „Sowohl die Flughafen Hamburg GmbH als auch die Universität Hamburg bestreiten grundsätzlich, überhaupt auskunftspflichtig zu sein. Da die Flughafen Hamburg GmbH auch auf die Beanstandung hin ihre Informationspflicht nicht erfüllte, hat der HmbBfDI beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage erhoben.“ Eine weitere Klage gegen die Universität Hamburg sei vor wenigen Tagen eingereicht worden. Die Einzelheiten zu diesen Fällen seien im vorliegenden Tätigkeitsbericht beschrieben.

Informationsfreiheit nicht ernst genommen

„Auch weitere Fälle bzw. Gerichtsverfahren betrafen die mittelbare Staatsverwaltung bzw. privatrechtliche Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Thalia Theater, Hamburger Hochbahn).“ Es sei auffällig und bedauerlich, wie gesetzliche Informationspflichten dort nicht ernst genommen würden.

Dieser Tätigkeitsbericht stelle zudem die wichtigsten Entscheidungen der Rechtsprechung zum Informationsfreiheitsrecht vor. Dabei sei der HmbBfDI selbst als auskunftspflichtige Stelle im Berichtszeitraum mehrfach von Unternehmen verklagt worden, „z.B. um zu verhindern, dass er Informationen zu Datenschutz-Bußgeldverfahren zugänglich macht“.

Ambivalente Lage der Informationsfreiheit in Hamburg

„Starkes Recht, schwache Praxis: So lässt sich die Lage der Informationsfreiheit in Hamburg zusammenfassen“, kommentiert der HmbBfDI, Thomas Fuchs. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen der Bevölkerung in das staatliche Handeln und die staatlichen Institutionen besonders wichtig sei, könnten informationsfreiheitsrechtliche Instrumentarien Transparenz und Vertrauen schaffen. Es sei daher zu begrüßen, dass das Interesse der Bürger an amtlichen Informationen über die Hintergründe von Behördenhandeln wachse.

Fuchs berichtet: „Deutlich zeigt das die große Zahl von Anträgen, die sich etwa mit Digitalisierungsprojekten der Stadt oder der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen das ,Corona‘-Virus beschäftigen.“ Dies stelle die hamburgischen Behörden, aber vor allem auch städtische Unternehmen vor Herausforderungen, denen sie sich nicht entziehen dürften. „Gerade im Jahr 2022, in dem das vorbildliche hamburgische Transparenzgesetz zehn Jahre alt wird!“

Weitere Informationen zum Thema:

HmbBfDI
Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2020/2021



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