Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Mai 10, 2023 17:29 - noch keine Kommentare
Stand der Technik in der IT-Sicherheit: TeleTrusT-Handreichung in überarbeiteter Auflage erschienen
Seit 2019 etablierte und fachlich breit anerkannte Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Stand der Technik
[datensicherheit.de, 10.05.2023] Laut einer aktuellen Meldung des Bundesverbands IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wurde eine überarbeitete Fassung der eigenen Handreichung „Stand der Technik“ veröffentlicht:
![teletrust-handreichung-stand-der-technik-in-der-it-sicherheit-neuauflage-2023](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/teletrust-handreichung-stand-der-technik-in-der-it-sicherheit-neuauflage-2023-600.jpg)
Abbildung: TeleTrusT
Stand der Technik 2023 – Technische und Organisatorische Maßnahmen
Orientierung auch der IT-Sicherheit am Stand der Technik gefordert
Laut TeleTrusT fordern nationale und auch europäische Rechtsquellen die Orientierung auch der IT-Sicherheit am sogenannten Stand der Technik – „lassen aber in Teilen unbeantwortet, was im Detail darunter zu verstehen ist“.
In Deutschland arbeiten demnach die im TeleTrusT organisierten Fachkreise kontinuierlich an einer Handreichung, deren aktualisierte Fassung jetzt veröffentlicht wurde.
Dokument 2023 zum Stand der Technik in der IT-Sicherheit mit konkreten Hinweisen und Handlungsempfehlungen
Sowohl nationale als auch europäische Gesetzgeber enthielten sich weitgehend konkreter, detaillierter technischer Anforderungen und Bewertungskriterien: „Den Gesetzesadressaten werden auch kaum methodische Ansätze geliefert.“ Diese Ausgestaltung, zumal in einem dynamischen Marktumfeld, bleibe den Fachkreisen überlassen.
Das vom TeleTrusT veröffentlichte Dokument zum Stand der Technik in der IT-Sicherheit soll vor diesem Hintergrund „konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen“ geben.
Handreichung zum Stand der Technik für Unternehmen, Anbieter und Dienstleister
Diese Handreichung solle Unternehmen, Anbietern und Dienstleistern Hilfestellung zur Bestimmung des Standes der Technik in der IT-Sicherheit bieten und könne als Referenz z.B. für vertragliche Vereinbarungen, Vergabeverfahren bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen. „Es ersetzt nicht eine technische, organisatorische oder rechtliche Beratung bzw. Bewertung im Einzelfall.“
„Die seit 2019 etablierte und fachlich breit anerkannte TeleTrusT-Handreichung wurde nach gründlicher Überarbeitung in Deutsch und Englisch neu veröffentlicht.“
Weitere Informationen zum Thema:
TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Stand der Technik in der IT-Sicherheit
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. TeleTrusT
IT-Sicherheitsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung: Handreichung zum Stand der Technik / Technische und organisatorische Maßnahmen
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