Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Januar 15, 2013 18:09 - ein Kommentar

ULD SH vom Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz maßlos enttäuscht

Gesetzestext bringt weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, kritisiert Thilo Weichert

[datensicherheit.de, 15.01.2013] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH) bezeichnet den am vergangenen Wochenende von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht als große Enttäuschung:
Dieser orientiere sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen seien marginal, etwa die Streichung der verfassungswidrigen Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern.
Die Vorstellung dieses Entwurfs in der Öffentlichkeit sei unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten, erfolgt. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre habe sich die Regierungskoalition bisher als „beratungsresistent“ erwiesen. Dort, wo aus Praktikabilitätsgründen Datenschützer bereit gewesen seien, Zugeständnisse zu machen, etwa bei einer Konzernklausel, sei auf eine kompensatorische Aufnahme von Schutzregelungen verzichtet worden.
Dieser Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner „wortreichen Placeboregelungen“, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, stellt Thilo Weichert, Leiter des ULD, hierzu fest. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht „im Schnelltempo durchwinken“. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes viel zu wichtig, betont Weichert.
Die weitgehend weiterhin gültige Kritik des ULD SH am ursprünglichen Regierungsentwurf ist online nachzulesen.

Weitere Informationen zum Thema:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 12.10.2010
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes



ein Kommentar

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Bernd Waldmüller
Jan 21, 2013 13:13

Leider gehört das Thema Datenschutz nun auch nicht zu den Stärken unserer parlamentarischen Vertreter!

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