Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, September 25, 2019 22:21 - noch keine Kommentare
Unerlaubte Telefonwerbung: vzbv-Aufruf zur wirksamen Bekämpfung
verbraucherzentrale Bundesverband fordert Pflicht zur schriftlichen Bestätigung telefonisch angebahnter Verträge
[datensicherheit.de, 25.09.2019] Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, „dass telefonisch angebahnte Verträge, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhafte Verpflichtungen eingehen, künftig in Textform bestätigt werden müssen“. Zusammen mit anderen Maßnahmen könnte so unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam eingedämmt werden.
Energie-, Telekommunikations- und Versicherungsverträge, Presseabonnements u.a.
Alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse müssten künftig in Textform bestätigt werden – erst dann dürften sie wirksam werden. Das sollte für am Telefon abgeschlossene Energie- und Telekommunikationsverträge gelten, aber auch für Versicherungen, Presseabonnements und andere Verträge.
Energielieferantenwechsel
Bei Verträgen zum Energielieferantenwechsel sollten die beteiligten Stellen das Wechselverfahren erst nach Vorlage der Bestätigung in Textform starten dürfen.
Bereits im März 2019 angekündigter Gesetzentwurf
Die Bundesregierung müsse handeln und den bereits im März 2019 angekündigten Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge nun zügig vorlegen.
E-Privacy-Verordnung
Wenn die E-Privacy-Verordnung in Kraft tritt, werde damit auf europäischer Ebene abschließend geregelt, ob Telefonanrufe zu Werbezwecken nur mit einer entsprechenden Einwilligung des Verbrauchers zulässig sind. Die gegenwärtige Beschlusslage des Europäischen Parlaments wolle Werbeanrufe jedoch schon dann zulassen, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Bundesregierung müsse daher in den weiteren Verhandlungen auf dem Einwilligungserfordernis bestehen.
Anbieter-Rufnummer übermitteln
Außerdem müsse die Bundesregierung in den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung darauf hinarbeiten, dass Anbieter ihre Rufnummer übermitteln und eindeutig auf den werblichen Charakter ihres Anrufs hinweisen müssten.
Computergestützte Anrufe verbieten
Computergestützte Anrufe (predictive dialing) müssten verboten werden. Für Verbraucher hätten solche Anrufe keinen Mehrwert. Die erfassten Beschwerden zeigten, „dass es ein Ärgernis für Verbraucher ist, wenn das Telefon bei hundert Verbrauchern gleichzeitig klingelt und nur bei dem, der als erster abhebt, tatsächlich ein Gespräch zu Stande kommt“.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband, 20.09.2019
SCHLUSS MIT UNERLAUBTER TELEFONWERBUNG / Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen
datensicherheit.de, 22.10.2010
Dreister Missbrauch von Telefonnummern und Identitäten: Telefonwerbung für angebliche Schutzlisten und Glücksspiele
datensicherheit.de, 12.08.2009
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