Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Montag, März 18, 2019 15:51 - noch keine Kommentare
US-Regierung schafft Rechtsrahmen zur Verbesserung der IoT-Sicherheit
Vectra kommentiert „Internet of Things Cybersecurity Improvement Act of 2019“
[datensicherheit.de, 18.03.2019] Die Pläne der US-Regierung zur Verbesserung der IoT-Sicherheit mittels des „Internet of Things Cybersecurity Improvement Act of 2019“ stoßen in Europa auf Interesse. „Nicht zuletzt durch Themen wie 5G und Industrie 4.0 bzw. IIoT steht die Sicherheit im Internet der Dinge auch hier hoch auf der Agenda“, kommentiert Gérard Bauer, „VP EMEA“ bei Vectra.
Sicherheitsrahmenwerk zur Bewertung potenzieller IoT-Anbieter
„Der Gesetzentwurf, der sich mit den Sicherheitsrisiken in Zusammenhang mit IoT-Risiken befasst, ist als positiver Schritt der US-Regierung zu werten“, so Bauer. Das angesehene National Institute of Standards and Technology (NIST) habe den Auftrag erhalten, ein Sicherheitsrahmenwerk zu definieren, anhand dessen potenzielle IoT-Anbieter für die US-Regierung bewertet werden könnten.
Es sei davon auszugehen, dass sich derartige staatlichen Rahmenwerke oder Standards, „wenn sie gut formuliert sind, mit der Zeit auf breiter Ebene durchsetzen werden“. Gleiches sei mit dem bestehenden NIST-Framework zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gelungen.
Kein Gerät oder Unternehmen tatsächlich unverletzlich
Der Fokus auf die Verbesserung der IoT-Sicherheit werde dazu beitragen, Risiken zu reduzieren. „Dennoch ist kein Gerät oder kein Unternehmen tatsächlich unverletzlich“, betont Bauer.
Verbesserte defensive Kontrollen müssten mit der Fähigkeit kombiniert werden, Angreifer zu erkennen und darauf zu reagieren. Diese Angreifer würden weiterhin versuchen, IoT-Geräte als Brückenköpfe innerhalb von Unternehmen zu nutzen, um Angriffe zu orchestrieren und Daten zu exfiltrieren.
Vermeidung design- und fertigungsbedingter IoT-Cyber-Sicherheitsrisiken
„Viele Erkennungs- und Reaktionstools erfordern Endpunkt-Software-Clients. Für die Überwachung und Erkennung versteckter Angreifer, die heimlich IoT-Geräte kapern, bietet sich jedoch das geräteunabhängige Netzwerk an“, berichtet Bauer. Die Verabschiedung eines solchen Gesetzes sei definitiv ein Schritt nach vorne, um design- und fertigungsbedingte IoT-Cyber-Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Bauer ergänzt abschließend: „Seitens der Eigentümer und Betreiber der IoT-Umgebungen ist jedoch zusätzliches Engagement erforderlich. Dies betrifft die Verwaltung, den Betrieb und die Überwachung von IoT-Geräten als umfassendes Maßnahmenpaket für effektive IoT-Sicherheit.“
Gérard Bauer, „VP EMEA“ bei Vectra: Seitens der Eigentümer und Betreiber der IoT-Umgebungen zusätzliches Engagement erforderlich!
Weitere Informationen zum Thema:
SCRIBD
Internet of Things (IoT) Cybersecurity Improvement Act of 2019
datensicherheit.de, 25.02.2019
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