Aktuelles, Experten, Positionspapier - geschrieben von am Mittwoch, Juli 15, 2026 0:37 - noch keine Kommentare

Verbraucherschutz bedroht: foodwatch-Kritik an Plänen zur Schwächung der Lebensmittelüberwachung

Unternehmen und Behörden müssten die Öffentlichkeit stets informieren, sobald sie von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht erfahren

[datensicherheit.de, 15.07.2026] Der foodwatch e.V. moniert in einer aktuellen Stellungnahme, dass am 15. Juli 2026 das Bundeskabinett über ein Gesetz zum „Bürokratierückbau“ entscheiden soll, welches weitreichende Folgen für die Lebensmittelsicherheit in Deutschland haben könnte: „Bundesernährungsminister Alois Rainer will die Meldepflichten von Behörden und Laboren beschneiden.“ foodwatch kritisiert diese geplanten Gesetzesänderungen scharf – und fordert als Verbraucherorganisation genau das Gegenteil: Unternehmen und Behörden müssten vielmehr die Öffentlichkeit informieren, sobald sie von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht erfahren.

Foodwatch, Chris Methmann

Foto: foodwatch / Sabrina Weniger

Dr. Chris Methmann: Für mehr Lebensmittelsicherheit brauchen wir mehr und nicht weniger Transparenz!

Veröffentlichungspflicht für Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen könnte abgeschafft werden

„Minister Rainer arbeitet die Wünsche der Fleisch- und Lebensmittellobby ab“, kommentiert der foodwatch-Geschäftsführer, Dr. Chris Methmann und warnt, dass die Sicherheit der Verbraucher und die Warnungen der Lebensmittelkontrolleure dabei „hinten runter“ zu fallen drohen. Er fordert: „Für mehr Lebensmittelsicherheit brauchen wir mehr und nicht weniger Transparenz!”

  • Bundesernährungsminister Rainer will demnach die behördliche Veröffentlichungspflicht für Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen abschaffen (§40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch / LFBG) – parallel dazu will er auch die Meldepflichten für Lebensmittellabore (§ 44 Abs. 4a und 5a LFGB) streichen. Beide Vorhaben bringe Rainer in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz ein, welches am 15. Juli 20206 dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll.

Die damalige Bundesregierung hatte die Veröffentlichungspflicht nach dem Pferdefleischskandal 2013 eingeführt. Damals waren als Rindfleisch deklarierte Pferdefleischprodukte auf den Markt gelangt. Auch als dieser Skandal bekannt wurde, erfuhren Verbraucher nicht zeitnah, welche Produkte betroffen waren. Als Folge sollten Behörden die Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen deshalb öffentlich machen müssen. In der Praxis habe sich dieses Gesetz jedoch als unpraktikabel erwiesen – heute veröffentlichten Behörden kaum noch etwas gemäß dieser Vorschrift.

Bürokratieabbau darf nicht auf Kosten der unabdingbaren Lebensmittelsicherheit gehen

Methmann befürchtet, dass – wenn es nach Rainer geht – Behörden Verbraucher künftig nicht mehr aktiv über Täuschung, Trug und Tricksereien von Lebensmittelunternehmen informieren. „Das ist ein handfester Skandal! Statt ein schlecht gemachtes Gesetz zu reparieren, wird es kurzerhand abgeschafft.“

  • Die Meldepflicht für Labore wiederum hatte die damalige Bundesregierung nach dem Dioxinskandal 2011 eingeführt. Die Idee dahinter laut foodwatch: Wenn Labore Lebensmittel- oder Futtermittelproben im Auftrag der Hersteller analysieren, sollen sie Grenzwertüberschreitungen umgehend den Überwachungsbehörden melden – auch ohne Einverständnis der Hersteller. So sollte sichergestellt werden, dass Unternehmen die belasteten Produkte nicht einfach still und heimlich weiterverarbeiten oder verkaufen.

In der aktuellen Diskussion sprächen sich etwa Kommunen und Kontrolleure für die Beibehaltung der Meldepflichten aus. Also genau jene Gruppen, welche Tag für Tag mit Lebensmittelsicherheit zu tun hätten. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure habe in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gefordert, Bürokratieabbau dürfe „nicht auf Kosten der unabdingbaren Lebensmittelsicherheit” gehen.

Missstände immer sofort öffentlich machen – zur Verhinderung weiterer Lebensmittelskandale

Die Meldepflichten erfüllten „eine wichtige präventive Funktion, da sie der frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken dienen“. Der Deutsche Landkreistag habe in seiner Stellungnahme gewarnt, dass der Wegfall der Meldepflichten die Behörden nicht entlaste, „sondern vielmehr ein Zuwachs an behördlichen Kontrollaufgaben bei gleichzeitiger Absenkung des Verbraucherschutzes zu erwarten ist“.

  • Für die Streichung der Meldepflicht sprächen sich unter anderem der Lebensmittelverband Deutschland, der Handelsverband Lebensmittel sowie der Verband der Fleischwirtschaft aus.

Statt die Lebensmittelüberwachung zu schwächen, sollten die Behörden zu mehr Transparenz verpflichtet werden, unterstreicht foodwatch. Um Lebensmittelskandale zu verhindern, müssten Missstände immer sofort öffentlich gemacht werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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foodwatch
Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer / Dr. Chris Methmann leitet seit November 2021 als Geschäftsführer das Team von foodwatch Deutschland

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Gesetz für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche / Verbändestellungnahmen zum Referentenentwurf

foodwatch, 24.06.2026
foodwatch-Datenrecherche: Jede vierte Lebensmittelkontrolle fällt aus / foodwatch-Report mit Ergebnissen aller 400 Kontrollbehörden

datensicherheit.de, 03.07.2026
Informationsfreiheit: Vermeintliche IFG-Reform könnte De-Facto-Abschaffung bedeuten / Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von SPD und Union beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz zu „reformieren“ – foodwatch warnt vor einer faktischen Abschaffung des IFG

datensicherheit.de, 25.10.2019
Lebensmittelüberwachung: foodwatch fordert unabhängige Landesanstalten / Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme der Landesregierungen und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet

datensicherheit.de, 14.01.2019
Topf Secret: Kontrollergebnisse aus Lebensmittelbetrieben online / foodwatch und FragDenStaat starten „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“



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