Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, August 6, 2019 17:59 - noch keine Kommentare

Verfassungsbeschwerde gegen KESY-PKW-Erfassung

Piratenpartei kritisiert flächendeckenden Einsatz auf der Autobahn in Brandenburg

[datensicherheit.de, 06.08.2019] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („KESY“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, „wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war“. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit sei ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstoße. Dennoch habe das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zugelassen, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ gewesen sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei, habe daraufhin das Landesverfassungsgericht eingeschaltet.

Mit KESY wohl kaum eine zufällige Erfassung

Ihm werde „wirksamer Rechtsschutz verwehrt“, schreibt Tittel in seiner eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert würden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei.
Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung könne die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchteten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern), heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) rechtfertigt KESY-Einsatz

Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist demnach, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten könnten Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.
Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder): Wegen wechselnder Tatfahrzeuge sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

KESY erfasst sämtliche Fahrzeuge, die an Scannern vorbeifahren

Brandenburgs Polizei betreibt laut Piratenpartei elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.
„Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbeifahren, werden von KESY aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert“, kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gebe. Für die Piratenpartei sei eine„verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel“.

Weitere Informationen zum Thema:

Patrick Breyer, 03.08.2019
Beschwerdeschrift Verfassungsbeschwerde von Marko Tittel

datensicherheit.de, 24.07.2019
Vorratsdatenspeicherung: Gefahr für persönliche Sicherheit

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen



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