Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Mai 3, 2018 19:47 - noch keine Kommentare
WhatsApp-Nutzung durch Unternehmen im DSGVO-Kontext zumeist rechtswidrig
Potsdamer Fachanwalt rät zum Verzicht der betrieblichen Anwendung
[datensicherheit.de, 03.05.2018] Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO endgültig in Kraft. Von ihr betroffen sei auch die „WhatsApp“-Nutzung durch Unternehmen, sagt Cornelius Matutis, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Potsdam. Die legale Nutzung gestaltet sich demnach künftig als schwierig – bei Missachtung der Vorgaben der DSGVO durch Unternehmen sei die Nutzung sogar rechtswidrig.
Übertragung personenbezogener Daten an ein US-Unternehmen
Unternehmen, die für die Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern „WhatsApp“ nutzen, sollten sich umgehend mit den Inhalten der neuen EU-DSGVO auseinandersetzen. Sie gäben nämlich „WhatsApp“ automatisch Zugriff auf die im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte.
Hierbei handele es sich um die Übertragung personenbezogener Daten an ein Unternehmen in den USA, warnt Matutis. Grundsätzlich sei dies nur mit vorheriger Einwilligung des entsprechenden Kontaktes möglich.
Ohne Einwilligung verstößt Datenweitergabe gegen Art. 6I DSGVO
Matutis: „Erfolgt keine Einwilligung, handelt es sich um Datenweitergabe, die gegen Art. 6I DSGVO verstößt.“ Zudem stelle diese Weitergabe eine Auftragsdatenverarbeitung dar.
Eine solche Weitergabe erfordere zwingend einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Unternehmer und „WhatsApp“. Typischerweise werde diese Voraussetzung nicht erfüllt und Unternehmen nutzten „WhatsApp“ somit rechtswidrig.
Besser von der betrieblichen Nutzung absehen!
„Liegt ein Auftrag zur Datenverarbeitung zwischen einem Unternehmen und ,WhatsApp‘ nicht vor und hat der Unternehmenskontakt nicht in die Weiterleitung seiner Daten an ,WhatsApp‘ zugestimmt, muss zwingend von der Nutzung abgesehen werden“ erläutert Matutis.
Wer sein Mobiltelefon privat und gewerblich nutzt, müsse „WhatsApp“ deinstallieren. Wer „WhatsApp“ unternehmerisch nutzen möchte, sollte zumindest eine eigene SIM-Karte mit entsprechendem eigenem Kontaktkreis anfertigen, in welchem lediglich die Kontakte sind, welche einer „WhatsApp“-Nutzung zugestimmt haben.
Alternativ werde man je ein eigenes Mobiltelefon als Unternehmer und separat als Privatperson nutzen müssen.
Weitere Informationen zum Thema:
consutree UG (haftungsbeschränkt), 30.04.2018
WhatsApp-Nutzung durch die DSGVO verboten?
datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018
Aktuelles, Experten - Juli 11, 2025 6:51 - noch keine Kommentare
KI-Modelle: BfDI hat öffentliches Konsultationsverfahren gestartet
weitere Beiträge in Experten
- Bitkom-Transparenzbericht 2025 veröffentlicht
- Urlaubsfotos in Sozialen Medien: Nur fünf Prozent machen Kindergesichter unkenntlich
- Blaupause für Deutschland: Hessens Rechenzentren-Strategie als Vorbild
- VDI-Forderung nach gezielter KI-Kompetenz für Ingenieurarbeit
- NIS-2: Vereinheitlichung der Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle und Datenpannen gefordert
Aktuelles, Branche, Studien - Juli 11, 2025 7:04 - noch keine Kommentare
Cybersicherheit: Deutsche Unternehmen setzen zunehmend auf Digitale Souveränität
weitere Beiträge in Branche
- Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten
- Dragos’ Ransomware-Analyse: 68 Prozent der Angriffe im ersten Quartal 2025 trafen die Fertigung
- KI droht zur größten Cyberbedrohung zu werden
- Schutz vor Auswirkungen von GNSS-Störungen: Kevin Heneka begrüßt EU-Vorschlag
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
Aktuelles, Branche, Umfragen - Juli 9, 2025 19:03 - noch keine Kommentare
DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
weitere Beiträge in Service
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
Kommentieren