Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Freitag, November 14, 2014 18:31 - noch keine Kommentare
WLAN: Abschaffung der Störerhaftung
eco schlägt Kopplung des Haftungsprivilegs an Meldung bei der Bundesnetzagentur vor
[datensicherheit.de, 14.11.2014] Im Bundestag wurde heute, 14.11.2014, ein Gesetzesvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Abschaffung der Störerhaftung für WLAN Betreiber diskutiert. Die Opposition plädiert dafür, die Haftungsfreistellungen in Paragraph 8 TMG (Telemediengesetz) für gängige Internetprovider klarzustellen und zu ergänzen. So soll der „Ausschluss der Verantwortlichkeit“ künftig ausdrücklich auch für kommerzielle und nicht-gewerbliche Betreiber öffentlicher Funknetzwerke gelten.
Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., schlägt in diesem Zusammenhang vor, das Haftungsprivileg im Rahmen von Paragraph 8 des Telemediengesetzes an die Meldung des Betreibers bei der Bundesetzagentur zu koppeln: „Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand. Die Bundesnetzagentur verlangt ja schon seit Jahren eine Meldung von Gewerbebetrieben, das heißt alle nötigen Prozesse und Formulare dazu liegen bereits vor. Außerdem ist die Meldung mit keinen Kosten für die Betreiber verbunden.“
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