Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Samstag, April 23, 2011 15:41 - noch keine Kommentare
Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert unsachliches Ausspielen des Kinderschutzes gegen den Datenschutz
Stellungnahme zu jüngsten Ausführungen des Chefs der Deutschen Polizeigewerkschaft
[datensicherheit.de, 23.04.2011] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußert sich zu den Behauptungen, der Datenschutz verhindere die wirksame Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere wenn Kinder vor Pädophilen oder anderen Sexualtätern geschützt werden müssten:
Dieser Eindruck sei auch geschürt worden, als kürzlich ein ehemaliger Jugendbetreuer mehrerer Morde und anderer Verbrechen an Kindern und Jugendlichen überführt wurde. In diesem Zusammenhang habe der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gegenüber dem Berliner Boulevardblatt „B.Z.“ kritisiert, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugend- und Sozialämter keine Informationen austauschen dürften – unsere Datenschutzgesetze seien „so verrückt“.
Darin irre sich Wendt, denn sowohl das Datenschutzrecht als auch das Polizei- und Sozialrecht enthielten Vorschriften, nach denen Daten zwischen Behörden ausgetauscht werden könnten oder sogar müssten, so Schaar. Soweit es darum gehe, künftig Straftaten, unter anderem Sexualstraftaten zu verhindern, könne die Polizei zu diesem Zweck in Einzelfällen Auskünfte an andere Behörden erteilen. Entsprechende Übermittlungsbefugnisse sähen die jeweiligen Landespolizeigesetze vor.
Auch bei der Einstellung von Jugendhelfern meine Wendt eine Lücke augemacht zu haben, liege laut Schaar aber auch dabei falsch, gebe es doch für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen, ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses enthalte alle Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dies betreffe auch einmalige Eintragungen mit einer Verurteilung zu einer niedrigen Strafe wegen einer dieser Straftaten. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Träger von Einrichtungen und Diensten sowie Sportvereine könnten die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses von den betroffenen Personen verlangen.
Wie so häufig erweise sich hierbei erneut, dass der Datenschutz abseits der Fakten- und Rechtslage an den Pranger gestellt werde. Bei allem Respekt vor der Meinungsfreiheit regt Schaar an, sich dieses ernsten Themas mit mehr Sachlichkeit anzunehmen als dies bisweilen geschieht.
Weitere Informationen zum Thema:
Peter Schaar, BfDI
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