Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Februar 9, 2010 16:00 - noch keine Kommentare
Telekommunikationsüberwachung im Bundesverwaltungsamt ohne Verfassungsschutz
Peter Schaar mahnt für Kooperation zwischen BKA und Bundespolizei besondere gesetzliche Regelung an
[datensicherheit.de, 09.02.2010] Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe entschieden, die Einrichtungen zur Telekommunikationsüberwachung im Bundesverwaltungsamt nicht auf das Bundesamt für Verfassungsschutz auszudehnen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt diese Entscheidung:
Eine umfassende Bündelung der Telekommunikationsüberwachung der verschiedenen Sicherheitsbehörden hätte die Grenzen zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten „verwischt und das Trennungsgebot verletzt“. Schaar mahnt eine gesetzliche Regelung für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen für Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei durch das Bundesverwaltungsamt an. Diese Kooperation zweier Polizeibehörden stelle eine in besonderer Weise sensible Behördenkooperation dar, die erheblich in das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreife - sie bedürfe daher einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, 08.02.2010
Verzicht auf gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Nachrichtendiensten ist zu begrüßen
datensicherheit.de, 04.08.2009
Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Überwachungszentrale des Bundesverwaltungsamtes / Inbetriebnahme ohne gesetzliche Grundlage
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