Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Montag, Januar 20, 2014 18:38 - ein Kommentar
Vorratsdatenspeicherung: DAV begrüßt abwartende Haltung der Bundesregierung
Urteil des Europäischen Gerichtshofes soll nicht vorgegriffen werden
[datensicherheit.de, 20.01.2014] Der DAV (Deutscher Anwaltverein) begrüßt die Einigung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 17. Januar 2014, vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, sondern zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten.
„Der DAV fordert seit längerem, dass die Bundesregierung dem EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreift. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière auf dieses Vorgehen einigen konnten. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit effizienten gesetzgeberischen Handelns“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. „Wichtig ist, dass am Ende eine Regelung herauskommt, die dem hohen Stellenwert der Bürger- und Freiheitsrechte gerecht wird und die Verhältnismäßigkeit wahrt“, so Ewer weiter.
Der DAV hat zuletzt am 6. Januar 2014 gefordert, dass die Bundesregierung das EuGH-Urteil abwartet. In der Vergangenheit habe der DAV das Thema Vorratsdatenspeicherung nach eigenen Angaben stets kritisch begleitet.
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Bernd Waldmüller
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