Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Dienstag, April 5, 2016 22:37 - noch keine Kommentare
Zeit drängt: Umstellung auf neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
Spätestens im Juni 2016 soll die zweijährige Umsetzungsfrist beginnen
[datensicherheit.de, 05.04.2016] Spätestens im Juni 2016 soll die neue Datenschutz-Grundverordnung vom EU-Parlament verabschiedet werden. Dann beginnt für alle privaten und öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die zweijährige Umsetzungsfrist.
Unternehmen sollten jetzt auf neue Datenschutzregeln umstellen
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) regelt EU-weit einheitlich, wie Unternehmen und öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut machen, denn sie müssten künftig ihre Informationen umfassender und verständlicher zur Verfügung stellen, erklärt Melanie Braunschweig, TÜV NORD Akademie. Spätestens im Juni 2ß16 solle die neue Datenschutz-Grundverordnung vom EU-Parlament verabschiedet werden. Dann beginne für alle privaten und öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die zweijährige Umsetzungsfrist.
Ablösung unterschiedlicher Regelungen in den EU-Ländern
Die neue Verordnung soll die vielen unterschiedlichen Regelungen in den 28 EU-Mitgliedstaaten ablösen. So ersetzt sie in Deutschland die bisherige EG-Datenschutzrichtlinie und weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes.
Für Unternehmen bedeute die Umstellung, dass sie ihren Kunden noch klarer darstellen müssten, welche Daten erhoben werden oder bereits vorhanden sind. Die Daten müssten künftig außerdem in einem gängigen Format gut lesbar zur Verfügung stehen – dies bedeute unter Umständen ein neues Design der datenverarbeitenden Systeme. Deshalb sei es sinnvoll, die Umstellung bereits jetzt anzugehen, so Braunschweig.
Datensparsamkeit geboten
Es dürften nur noch Daten erhoben werden, die für die Erbringung eines Dienstes wirklich benötigt werden. Kundendaten dürften nur verarbeitet und genutzt werden, wenn der Kunde das auf Grundlage der Geschäftsbeziehung zum Unternehmen erwarten kann, nicht aber durch ein „unbeteiligtes“ drittes Unternehmen. Die Datenschutzbehörden koordinieren sich laut TÜV NORD europaweit untereinander – die Unternehmen müssten sich dann nur noch mit der Aufsichtsbehörde im Land ihres Hauptsitzes auseinandersetzen.
Betroffenen Personen würden erweiterte Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten über ihre nationalen Ansprechpartner zugesprochen. Unternehmen müssten einen strengeren Rahmen bei meldepflichtigen Vorfällen berücksichtigen, also schneller über Datenlecks informieren. Außerdem könnten künftig Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Neue Risiko- und Folgenabschätzungen lösten die bisherige Vorabkontrolle vor Beginn der Verarbeitung sensibler Daten ab. Für die Weitergabe von Daten an ausländische Behörden von Drittstaaten gälten strenge Vorschriften…
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