Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 12, 2019 23:06 - noch keine Kommentare
EuGH: Deutschem Leistungsschutzrecht Abfuhr erteilt
eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme kommentiert Entscheidung vom 12. September 2019
[datensicherheit.de, 12.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. nimmt Stellung zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. September 2019. Der EuGH habe das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger „für nicht anwendbar“ erklärt. Das Gericht sei damit der Meinung des Generalanwaltes gefolgt und habe damit einen „Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen und zahlreichen Gerichtsverfahren“ gezogen. Beim Leistungsschutzrecht handle es sich laut EuGH um eine Vorschrift einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffend und somit um eine „technische Vorschrift“, deren Entwurf der Kommission zur Notifizierung hätte vorgelegt werden müssen.
Leistungsschutzrecht: Gesetz von Anfang an ein Fiasko
Der eco hat nach eigenen Angaben das deutsche Leistungsschutzrecht von Anfang an kritisiert: „Das Leistungsschutzrecht in Deutschland einzuführen war eine politische Fehlentscheidung. Dieses Gesetz war von Anfang an ein Fiasko und hat zu nichts als Ärger, Unmut und Frustration bei allen Betroffenen auf beiden Seiten geführt“, kommentiert der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver J. Süme.
Gerichtsverfahren und Gutachten: Außer Spesen nichts gewesen
Niemand habe dadurch Einnahmen erzielt – stattdessen hätten die Gerichtsverfahren und Gutachten immense Kosten bei allen Beteiligten verursacht, so Süme und dämpft zudem die Erleichterung über diese aktuelle EuGH-Entscheidung mit einem Ausblick:
Richtlinie für europäisches Urheberrecht als nächste Bedrohung
„Leider steht uns mit der im April beschlossenen Richtlinie für ein europäisches Urheberrecht schon das nächste quälende Kapitel des Leistungsschutzrecht bevor, das zur realen Bedrohung für Autoren, Unternehmen sowie Internetnutzer in Europa wird.“ Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe drohten die hohen Investitionen und die Rechtsunsicherheit zu technischen, wirtschaftlichen und juristischen Problemen zu führen.
eco an Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie beteiligt
Mit seiner Stellungnahme hat sich eco nach eigenen Angaben im September 2018 an der Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im Digitalen Binnenmarkt in Deutschland beteiligt und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte, darunter auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, adressiert.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 12.09.2019
Deutsche Leistungsschutzrecht: Bitkom zur EuGH-Entscheidung / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor Bremsklotz für freien Informationsfluss und Medienvielfalt im Internet
datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern / Polen hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht
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