Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Mai 13, 2025 9:23 - noch keine Kommentare

Datenschutz bedroht: Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta

Die Verbraucherzentrale NRW beantragt eine einstweilige Verfügung wegen der geplanten Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ fürs KI-Training

[datensicherheit.de, 13.05.2025] Laut einer Meldung der Verbraucherzentrale NRW vom 13. Mai 2025 beantragt diese eine einstweilige Verfügung gegen Meta, um die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ für das KI-Training im Eilverfahren zu stoppen. Dieses Vorgehen verstößt aus Sicht der Verbraucherschützer gegen europäisches Datenschutzrecht – Meta scheine kommerzielle Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen. Betroffene können der Nutzung noch bis 27. Mai 2025 widersprechen.

Meta wird Daten der Nutzer verwenden, sofern diese nicht aktiv widersprechen

Mitte April 2025 hat die Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 in ihren Diensten „facebook“ und „Instagram“ veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden.

  • Meta stützt sich dabei gegenüber Nutzern auf ein sogenanntes berechtigtes Interesse und verwendet die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprechen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und verschärft nach eigenen Angaben ihren Kurs gegen Meta: „Nachdem Meta auch nach einer Abmahnung nicht bereit war von den Plänen abzurücken, folgt nun der Gang vor das Oberlandesgericht Köln.“

Sind Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich

„Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, erläutert Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie betont: „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt!“ Auch marktmächtige Anbieter müssten sich an Datenschutzregeln halten:

  • „Unser Ziel ist es nicht, die Entwicklung Künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgt. Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen.“ Doch Innovation brauche das Vertrauen der Gesellschaft – „und das entsteht nur, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben“, unterstreicht Steffen.

Dem juristischen Vorgehen der Verbraucherzentrale NRW hielt Meta demnach öffentlich entgegen, dass auch andere Unternehmen so handeln würden. „Rechtmäßigkeit ergibt sich aber nicht aus der bloßen Gewohnheit von Branchenriesen wie Meta“, stellt Steffen klar und führt weiter aus: „Wenn sich das Recht am Marktverhalten orientiert, verliert der Gesetzgeber seine ordnende Funktion.“ Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.

Verbraucherschützer sehen Konflikt mit europäischem Datenschutzrecht

Im Zentrum der Kritik steht nach wie vor die Berufung von Meta auf ein „berechtigtes Interesse“. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist diese Begründung nicht tragfähig: „Die von Meta geplante Datenverarbeitung verstößt aus unserer Sicht gegen grundlegende Vorgaben der ,Datenschutzgrundverordnung’ und des ,Digital Markets Act’“, so Steffen.

  • Als besonders problematisch benennt Steffen folgenden Umstand: Es sei nicht auszuschließen, dass auch sensible personenbezogene Daten – etwa zur politischen Meinung, Gesundheit oder Sexualität – sowie Daten von Minderjährigen in dieses KI-Training einfließen.

Auch wenn nun juristische Schritte eingeleitet wurden, sei es nun wichtig, dass Verbraucher selbst handeln: Wer nicht möchte, dass die eigenen Inhalte für KI-Systeme verwendet werden, kann noch bis zum 27. Mai 2025 aktiv widersprechen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu stellt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 13.05.2025
„Meta AI“ bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie / Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI „Meta AI“ verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.

datensicherheit.de, 18.04.2025
KI-Training mit persönlichen Daten: Meta startet im Mai 2025 / Daten aus Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ sollen zum KI-Training Verwendung finden



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