Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 24, 2025 1:22 - noch keine Kommentare
Bürgerrechtler kritisieren vehement EU-Pläne für Vorratsdatenspeicherung 2.0
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte ausdrücklich mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen die kritisierten Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen
[datensicherheit.de, 24.06.2025] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-Vorrat) versteht sich nach eigenen Angaben als ein „Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen“. Laut seiner Stellungnahme in Kooperation mit weiteren Bürgerrechtlern vom 18. Juni 2025 möchte er mit „Sachverstand und nüchternen Argumenten“ gegen die Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen.

Abbildung: freiheitsfoo
Bürgerrechtler-Stellungnahme zur Folgeabschätzung der EU-Kommission in Bezug auf neue EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung 2.0
EU-Kommission nimmt neuen Anlauf zur Wiedereinführung eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung
Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beginnend ab 2010 sei der Absicht der EU-Kommission, die Lebensumstände und -gewohnheiten aller Menschen in der EU mittels Pflicht zu einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung zu erfassen, ja im Prinzip ein Riegel vorgeschoben worden.
Indes beabsichtigt nach jahrelanger interner Vorbereitung die EU-Kommission nun doch einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung sowie zur erstmaligen Einführung einer Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung auch für Messenger-Dienste.
EU-Kommission führte öffentliche „Sondierung“ durch
In einem ersten Schritt hatte die EU-Kommission demnach dazu eine öffentliche „Sondierung“ durchgeführt. Mit einem zehnseitigen Positionspapier wenden sich der AK-Vorrat, das freiheitsfoo und der Kleindatenverein nun gegen die so geplante „Vorratsdatenspeicherung 2.0“ und führen dazu eine Reihe von Belegen und Argumenten an:
- Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung sei die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, welche die EU jemals hervorgebracht hat.
- Sie habe sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen.
- Sie erzeuge erhebliche Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Besonders bedenklich – ja brandgefährlich – könnte sie in den Händen autoritaristisch und nationalistisch ausgerichteter Regierungen werden.
- Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung habe sich dabei zudem als überflüssig und sogar kontraproduktiv bei der Beseitigung von Marktverzerrungen erwiesen.
- Es habe sich herausgestellt, dass sie zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig sei.
- Sie habe sich als grundrechtswidrig erwiesen und höchstgerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten.
- Der durch sie auf die Menschen ausgeübte Überwachungsdruck habe das schreckliche Potenzial, nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen zu beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.
Bürgerrechtler empfehlen EU-Kommission, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen
„Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Hände von einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Identifizierungspflicht zu lassen, anonyme Kommunikation als unverzichtbaren Bestandteil eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens anzuerkennen und zu fördern!“
Zudem fordern die Bürgerrechtler die EU-Kommission auf, eine Initiative zur Schaffung einer wissenschaftlich arbeitenden, neutralen und unabhängigen Institution zur Erstellung von Überwachungsgesamtrechnungen zu ergreifen.
Weitere Informationen zum Thema:
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, freiheitsfoo, Kleindatenverein, 17.6.2025
Stellungnahme zur Folgeabschätzung der EU-Kommission zu neuen EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung
Europäische Kommission
Impact assessment on retention of data by service providers for criminal proceedings
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