Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, August 26, 2025 12:15 - noch keine Kommentare

Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten

„Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

[datensicherheit.de, 26.08.2025] Die Sommer-Feriensaison 2025 neigt sich dem Ende zu, doch viele Reisende starten jetzt bewusst in ihren Spätsommerurlaub. Gerade diese ruhigere Zeit wird gerne genutzt, um unterwegs eine sogenannte Drohne fliegen zu lassen – sei es für eindrucksvolle Urlaubsfotos oder einfach nur zum Ausprobieren. Dass auch im Ausland oft strenge oder gar unklare Regeln gelten, thematisiert das Web-Portal „Drohnen-Camp.de“ in einer aktuellen Stellungnahme und hat deshalb eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer veröffentlicht, um die dortigen wichtigsten Regeln kompakt zusammenzufassen. „Auch nach Ende der Hauptsaison bleibt das Thema für Späturlauber, Individualreisende und Reiseländer-Checks relevant!“

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Abbildung: „Drohnen-Camp.de“

Auch im Ausland gelten oft strenge und zuweilen gar unklare Regeln für Drohnenpiloten

Grundsätzliche Tipps für einen entspannten Urlaub mit der Drohne

Jedes Land habe seine eigenen Besonderheiten – dennoch gebe es ein paar allgemeine Tipps, die man als Drohnenpilot auf Reisen berücksichtigen sollte. Empfehlungen von „Drohnen-Camp.de“:

  • Privatsphäre beachten!
    Menschenleere Strände am frühen Morgen eignen sich besser als volle Buchten zur Aufnahme.
  • Richtiger Transport im Flugzeug!
    Ersatzakkus von Drohnen müssen stets im Handgepäck mitgeführt werden. Die Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu berücksichtigen.
  • Regeln des Landes kennen!
    Vor der Reise die Bestimmungen des Ziellandes prüfen – auch für kurze Flüge.
  • Keine Menschenansammlungen überfliegen!
    Volle Strände müssen als Menschenansammlungen angesehen werden, über denen nach EU-Recht ein Flugverbot für Drohnen besteht.
  • Drohnenversicherung prüfen!
    Gültigkeit der eigenen Versicherung prüfen und Nachweis mitführen.

Grundsätzlich müssten sich Drohnenpiloten in ihrem Heimatland registrieren, um dabei eine UAS-Betreibernummer (e-ID) zu erhalten. Diese gelte innerhalb der EU. Doch einige Länder hätten darüber hinausgehende Vorgaben, „die vielen Urlaubern nicht bekannt sind“.

Länderübersicht mit Regeln zum Drohnenflug (ohne Gewähr)

  • Frankreich: Zwei Registrierungen erforderlich
    Bei der Registrierungspflicht gebe es einen Abweichler in der europäischen Staatengemeinschaft:
    „In Frankreich ist neben der e-ID für bestimmte Drohnen zusätzlich eine Geräteregistrierung vorgeschrieben. Betroffen sind alle Modelle mit entsprechenden Funksendern oder einem Gewicht über 799 Gramm.“
  • Griechenland: Genehmigung bei Flughafen-Nähe
    „Die Besonderheit Griechenlands besteht darin, dass es viele kleine Inseln gibt, auf denen sich Flugplätze befinden. Wie überall gelten rund um diese Flughäfen verbindliche Sicherheitsabstände.“
    Gerade auf kleineren Inseln lägen große Teile der Touristenregionen innerhalb dieser Zonen. Wer dort mit einer Drohne fliegen möchte, benötige eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde. Diese lasse sich in der Regel jedoch unkompliziert beantragen.
  • Großbritannien: Keine Anerkennung europäischer Qualifikationen
    „Durch den ,Brexit’ gelten in Großbritannien vollkommen eigene Regeln!“ Zwar erinnerten die britischen Bestimmungen stark an die europäischen Verordnungen – jedoch würden weder in Europa erfolgte Registrierungen noch erworbene Qualifikationen anerkannt.
    Wer also in England, Schottland oder Wales mit einer Drohne abheben möchte, müsse sich vor Ort um die Registrierung kümmern.
  • Italien: Viel Freiheit, wenig Bürokratie
    Eines der unkompliziertesten mediterranen Urlaubsziele sei Italien. Neben den europäischen Regeln gebe es dort vergleichsweise wenig Einschränkungen.
    „Wichtig sind vor allem Abstände zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen!“ Ansonsten lasse sich die Drohne recht frei nutzen, um Urlaubserinnerungen zu verewigen.
  • Malta: Zusätzliche Registrierung nötig
    „Der Himmel über Malta liegt zu großen Teilen in einer Kontrollzone, also im Einzugsgebiet des Flughafens, in dem besondere Regeln in der Luftfahrt gelten.“
    Aus diesem Grund verlange die maltesische Luftfahrtbehörde von allen Touristen eine Registrierung im Land. Wer bereits in seinem Heimatland als UAS-Betreiber registriert ist, könne für zehn Euro eine drei Monate lang gültige Registrierung erhalten.
  • Portugal: Genehmigungspflicht bei Kameras
    In Portugal dürfe man zwar ohne weitere Auflagen eine Drohne fliegen.
    „Sobald das Gerät aber mit einer Kamera ausgestattet ist, muss für jeden Flug vorab eine Genehmigung eingeholt werden – sowohl auf dem Festland als auch auf beliebten Urlaubsinseln wie Madeira oder den Azoren.“ Zuständig seien die regionalen Behörden.
  • Schweden: Freigabe für Luftaufnahmen erforderlich
    Zwar sei der Drohnenflug auf schwedischem Territorium ziemlich entspannt. „Dafür muss man sich etwas anstrengen, wenn man seine aus der Luft angefertigten Aufnahmen veröffentlichen will!“
    Denn Luftaufnahmen müssten vor einer Veröffentlichung in Schweden von der Landesvermessungsbehörde freigegeben werden. Die Erlaubnis („Spridningstillstånd“) werde kostenlos innerhalb von 65 Tagen erteilt. „Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen ein ,Spridningstillstånd’ nicht beantragt werden muss.“
  • Spanien: Viele Strände gelten rechtlich als Stadtgebiet
    „In Spanien gelten für Drohnenflüge in städtischen Gebieten besonders strenge Regeln!“ Wer dort eine Drohne in die Luft bringen möchte, müsse sich vorher beim spanischen Innenministerium melden.
    Was in großen Metropolen nachvollziehbar sein mag, sorge an anderen Stellen für Unverständnis. Denn nicht nur Stadtzentren fielen unter den Begriff der „städtischen Umgebung“ – selbst Erholungsgebiete wie Strände mit geringer Bebauung müssten als ein solches Gebiet angesehen werden.
  • Türkei: Hürden für ausländische Nutzer
    Ausländern werde es in der Türkei schwer gemacht, eine Drohne legal einzusetzen. Zwar entfalle die Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Jedoch müssten Drohnenflüge 20 Tage im Voraus über diplomatische Kanäle beantragt werden.
    „Bekommt man seinen Drohnenflug bewilligt, muss man während des Drohnenfluges von einem lizenzierten türkischen Drohnenpiloten begleitet werden!“ Damit sei der Aufwand für ein paar Urlaubsaufnahmen schlicht zu hoch. „Anders sieht es hingegen aus, wenn man die türkische Staatsbürgerschaft besitzt: In diesem Fall lassen sich leichtere Drohnen recht unkompliziert betreiben.“

Vorbereitung schützt vor Ärger: Drohnenpiloten drohen Bußgelder oder Beschlagnahmung

Trotz EU-Verordnung gebe es in der Praxis zahlreiche Sonderregelungen. Wer sich nicht informiert, riskiere Bußgelder oder Beschlagnahmung. Besonders außerhalb Europas, etwa in Ägypten, Tunesien oder Marokko, seien Drohnenflüge sogar manchmal gänzlich verboten.

Detaillierte Länderübersichten, Checklisten und Tipps stellt „Drohnen-Camp.de“ auf einer nach eigenen Angaben laufend gepflegten Übersichtsseite zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 10.07.2025
Drohne in den Urlaub und auf Reisen mitnehmen: Daran musst du denken

datensicherheit.de, 01.08.2025
Thailand: Plötzlich totales Drohnen-Verbot verhängt / Urlaubern drohten bei Missachtung Haft, hohe Strafen und Zerstörung der Drohne

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben



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