Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, November 9, 2025 0:01 - noch keine Kommentare
Digitale Justiz: Laut DAV Zeit des Planens, Probierens und Pilotierens nun vorbei
Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) fordert auch angesichts der Vorleistungen der Anwaltschaft, den Ausbau der digitalen Kommunikation mit der Justiz zügig voranzutreiben
[datensicherheit.de, 09.11.2025] Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) hat die Tagung der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zum Anlass für einen Appell genommen, den Ausbau der digitalen Kommunikation mit der Justiz zügig voranzutreiben. Die mögliche Nachfrist zur Einführung der „E-Akte“ müsse konstruktiv genutzt werden: Es braucht laut DAV „bundeseinheitliche Systeme und eine konsequente flächendeckende elektronische Aktenführung“.
DAV betont, dass die Anwaltschaft ihren Beitrag zu Digitalen Transformation der Rechtspflege geleistet hat
„Weitere Schritte sind dringend erforderlich“ – habe auf der Tagesordnung der JuMiKo zum Punkt der elektronischen Kommunikation mit der Justiz gestanden. Diesen Satz könne der DAV nur unterstreichen, vor allem mit Blick auf die Vorleistung der Anwaltschaft: Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) existiere seit knapp zehn Jahren.
- Seit 2018 habe die Anwaltschaft bereits digital empfangsbereit sein müssen, seit 2022 dürften Anwälte mit Gerichten eben nur noch digital über das beA kommunizieren.
„Startschwierigkeiten – auf technischer wie auf menschlicher Ebene – gab es natürlich auch in der Anwaltschaft. Trotzdem haben wir uns an die Vereinbarung und die Fristen gehalten und unseren Beitrag für die Digitale Transformation der Rechtspflege geleistet“, unterstreicht Rechtsanwältin Ulrike Silbermann, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Elektronischer Rechtsverkehr“. Inzwischen sei die elektronische Kommunikation für die Anwaltschaft Alltag.
DAV sieht Justiz nun in der Bringschuld
Der Beitrag der Justiz sei nun überfällig. Die voraussichtlich kommende Nachfrist bis 1. Januar 2027 dürfe nicht zum Ausruhen genutzt werden, fordert Silbermann und stellt die DAV-Position klar:
- „Die Zeit des Planens, Probierens und Pilotierens ist vorbei: Es braucht bundeseinheitliche Systeme für eine flächendeckende digitale Aktenführung, einen digitalen Arbeitsraum für alle Akteure sowie entsprechende Nutzungs- und Schulungspflichten!“
Mit dem neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ würden die Länder im kommenden Jahr, 2026, erhebliche finanzielle Hilfen erhalten, welche auch für die Digitalisierung der Justiz gedacht seien. Diese müssen nun gezielt eingesetzt werden, „damit der ,digitale Flickenteppich’ endlich Geschichte wird“.
Weitere Informationen zum Thema:
DeutscherAnwaltVerein
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DeutscherAnwaltVerein
Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr / Vorsitzende: Rechtsanwältin Ulrike Silbermann
Justizportal des Bundes und der Länder
Justizministerkonferenz
Deutscher Bundestag
Übergangsregelungen zur Einführung der E-Akte in der Justiz
BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER
Willkommen im beA-Portal!
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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