Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Dezember 18, 2025 0:10 - noch keine Kommentare

Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: DAV artikuliert Lob und Kritik

Der DAV begrüßt den beabsichtigten Schutz des Mandatsgeheimnisses und einzelne Regelungen zu sogenannten V-Leuten

[datensicherheit.de, 18.12.2025] Laut einer aktuellen Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV) berät der Bundestag am 18. Dezember 2025 über die Modernisierung des „Bundespolizeigesetzes“ (BPolG). Der DAV begrüßt den beabsichtigten Schutz des Mandatsgeheimnisses und einzelne Regelungen zu sogenannten V-Leuten. Die geplanten Änderungen zur „Quellen-TKÜ“ sind nach Auffassung des DAV indes „zu weitgehend“.

Schutz von Berufsgeheimnisträgern begrüßt – Regelungen zu V-Leuten ambivalent bewertet

Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, kommentiert: „Um mit den guten Nachrichten anzufangen: Der Entwurf zur Neufassung des BPolG beherzigt das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Schutzes von Berufsgeheimnisträgern – wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – und enthält einen umfassenden Schutz, wie er bereits im BKA-Gesetz besteht.“

  • Ambivalent steht der DAV hingegen den Regelungen zu Vertrauenspersonen (V-Leuten) gegenüber: Es fehlten klare Anforderungen für die Auswahl bzw. den Ausschluss – ein klarer Rückschritt gegenüber dem Entwurf von 2024.

„Hier hätte es dringend Kriterien gebraucht, um zu vermeiden, dass der Staat seine Erkenntnisse aus zweifelhaften Quellen bezieht und damit auch Gefahr läuft, hinters Licht geführt zu werden“, moniert Ruge. Immerhin sei die Anregung des DAV, die „intime Beziehung“ zum Zweck der Informationsgewinnung um „vergleichbare engste persönliche Beziehungen“ zu ergänzen, in den Regierungsentwurf aufgenommen worden.

„Staatstrojaner“: Regelungen greifen zu stark in Grundrechte des Fernmeldegeheimnisses ein

„Rechtliches Sorgenkind“ sei weiterhin die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung: Die Regelungen für die Anordnung greifen nach Auffassung des DAV zu stark in die Grundrechte des Fernmeldegeheimnisses sowie der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein.

  • Der DAV fordert zudem den Gesetzgeber weiterhin auf, die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistandes zu stellen:

„Für eine Schlechterstellung im Vergleich zum Strafverfahren ist keine sachliche Rechtfertigung ersichtlich“, stellt Ruge abschließend klar.

Weitere Informationen zum Thema:

DeutscherAnwaltVerein
Gemeinsam für einen starken Anwaltsberuf

DeutscherAnwaltVerein, 15.01.2020
Dr. Sylvia Ruge ab 1. April neue Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

datensicherheit.de, 18.12.2025
eco-Warnung: Bundespolizeigesetz droht digitale Sicherheit zu untergraben / Der eco äußert Kritik an „Staatstrojanern“, Chat-Kontrolle und drohendem Vertrauensverlust in verschlüsselte Kommunikation

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 22.03.2021
Bundespolizeigesetz: Professor Ulrich Kelber kritisiert Novelle / BfDI erinnert daran, dass Bundespolizei nur Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum ist

datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten / Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“, nimmt Stellung und warnt vor Folgen der Quellen-TKÜ

 



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung