Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Dezember 25, 2025 0:14 - noch keine Kommentare
Drohnen im Bevölkerungsschutz: LBA setzt Pionierarbeit des BBK fort
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatte im Auftrag des Bundesinnenministeriums in der Vergangenheit verschiedene bevölkerungsschutzspezifische Aspekte zum Einsatz von Drohnen erarbeitet
[datensicherheit.de, 25.12.2025] Laut einer Meldung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übernimmt ab sofort das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Aufgaben zur Regelung des Einsatzes von Drohnen im Bevölkerungsschutz vom BBK. Als eine Konsequenz der Neuausrichtung des BBK im Jahr 2024 sei die Zuständigkeit für das Thema Drohnen nun angepasst und an das LBA übergeben worden.

Foto: © Schacht
Ralph Tiesler betont: Drohnen sind wichtige Einsatzmittel im Bevölkerungsschutz!
EGRED wurden bisher bereits mit fachlicher Unterstützung des LBA erstellt
Das BBK hatte demnach im Auftrag des Bundesinnenministeriums in der Vergangenheit verschiedene bevölkerungsschutzspezifische Aspekte zum Einsatz von Drohnen bearbeitet.
Folgende Aufgaben wurden nun vom BBK an das LBA übergeben:
- Weiterführung und regelmäßige Überarbeitung der „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (EGRED 2)
- Organisation und Durchführung anlassbezogener Konferenzen des entsprechenden Expertenkreises
- Wahrnehmung der Funktion als Ansprechpartner der „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) für Fragen des Betriebs unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS, wie beispielsweise Drohnen)
- Teilnahme an den Sitzungen des BOS-Arbeitskreises zum Betrieb von UAS.
Die EGRED seien bisher bereits mit fachlicher Unterstützung des LBA erstellt worden.
LBA bewertet EGRED 2 für den Einsatz von Drohnen durch BOS als äußerst sinn- und wertvoll
Thomas Burlage, der LBA-Vizepräsident, lobt in seinem Kommentar die Grundsatzarbeit: „In den vergangenen Monaten und Wochen hat es im Vorfeld der Aufgabenübertragung zwischen dem LBA und dem BBK, zwischen den beiden zuständigen Ministerien sowie mit den Vertretern der nichtpolizeilichen BOS einen guten und sehr intensiven Austausch gegeben.“
- Das LBA halte die EGRED 2 für den Einsatz von Drohnen durch die BOS für äußerst sinn- und wertvoll. Das BBK habe hierzu „hervorragende Grundsatzarbeit“ verrichtet. Auch das LBA werde seine gesamte fachliche Expertise für die Fortführung dieser wichtigen Arbeit einsetzen.
Die Aufgaben seien dem LBA durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) inzwischen übertragen worden. Publikationen wie die EGRED 2 sowie die neu erschienenen „BOS-Standardszenarien“ (BOS-STS) befinden sich bereits auf der Website des LBA.
Mindeststandards zu Rechtsaspekten, Risikomanagement und Ausbildung im Zusammenhang mit Drohnen
Der BBK-Präsident, Ralph Tiesler, führt aus: „Drohnen sind wichtige Einsatzmittel im Bevölkerungsschutz. Um besonders in großen und komplexen Schadenslagen die Zusammenarbeit der Organisationen zu erleichtern und die Risiken für Einsatzkräfte und Zivilbevölkerung zu minimieren, haben wir mit Expertinnen und Experten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt praxisnahe und rechtssichere Handlungsempfehlungen zum sicheren Drohneneinsatz erarbeitet.“
- Ihr wichtigstes Ziel dabei sei es gewesen, dass die vornehmlich ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz das Potenzial dieser Einsatzmittel voll ausschöpfen und sich auf ihre Rettungsaufgaben konzentrieren könnten.
Dabei sollten sie sich auf sorgfältig erarbeitete Mindeststandards zu Rechtsaspekten, Risikomanagement und Ausbildung im Zusammenhang mit den Drohnen stützen können. „Ich bin dankbar und sicher, dass das LBA diese Aufgabe im Sinne des Bevölkerungsschutzes weiterführen wird“, so Tiesler.
Hintergrund zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz
Drohnen gelten im Bevölkerungsschutz bei vielen BOS zunehmend als etablierte Einsatzmittel, vor allem zur Führungsunterstützung. Die BOS sind für den Betrieb der Drohnen von den Vorschriften des EU-Rechts ausgenommen, müssen aber dennoch die Sicherheitsziele des EU-Luftrechts angemessen berücksichtigen.
- Dieser Anforderung sollen die EGRED dienen: „Durch die organisationsübergreifende Anwendung der EGRED soll gewährleistet werden, dass Einsatzplanung, -durchführung und -nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie die entsprechenden Übungen bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um der Sicherheit der Einsätze am Boden und in der Luft Rechnung zu tragen.“
Das BBK hatte die EGRED 2019 erstmals gemeinsam mit Fachleuten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt als Handreichung für die BOS-Praxis erarbeitet und veröffentlicht. Die Aktualisierung von 2023 (EGRED 2) soll die zwischenzeitlichen tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen Recht berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Das BBK
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Neuausrichtung des BBK
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Leitung des BBK
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 18.12.2023
EGRED 2: Mehr Sicherheit beim Einsatz von Drohnen
LBA Luftfahrt-Bundesamt
Drohnen
LBA Luftfahrt-Bundesamt
EGRED 2
LBA Luftfahrt-Bundesamt
„BOS-Standardszenarien“ (BOS-STS)
datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren
datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht
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