Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, April 21, 2026 0:11 - noch keine Kommentare
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI
Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte
[datensicherheit.de, 21.04.2026] Der TÜV-Verband fordert eine zügige Umsetzung des „EU AI Act“ nach dem Vorschlag der EU-Kommission, um einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für industrielle Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) zu schaffen: „Künstliche Intelligenz macht gerade den Sprung in die physische Welt von Maschinen, Robotik und Geräten“, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, in seinem Kommentar zum Start der „Hannover Messe 2026“. Er führt hierzu aus: „KI ermöglicht immer flexiblere Roboter, die mit Menschen Hand in Hand arbeiten, automatisierte Qualitätskontrollen oder Simulationen mit Digitalen Zwillingen.“ Die Grundlage dafür bildeten die umfangreichen, in der deutschen Fertigungsindustrie vorhandenen Datenbestände.

Foto: © Tobias Koch
Dr. Joachim Bühler warnt zur Eröffnung der „Hannover Messe 2026“ vor einem jahrelangen Regulierungsvakuum und einem Flickenteppich unterschiedlicher Einzelregelungen im „AI Act“-Kontext
Physische KI-Systeme mit spezifischen Gefahren
Bühler: „Deutsche Unternehmen haben die Chance, diesen ,Datenschatz’ zu heben und ihre Produktion auf das nächste Level zu heben. Das Ziel sind eine effizientere Fertigung und bessere Produkte!“
- Voraussetzung dafür seien neben technischen und digitalen Kompetenzen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um mögliche Risiken bewerten und eindämmen zu können.
„Von physischen KI-Systemen gehen spezifische Gefahren aus, zum Beispiel, wenn Mensch und Maschine miteinander interagieren oder autonome Systeme Fehlentscheidungen treffen.“ Der europäische „AI Act“ sehe daher bestimmte Sicherheitsanforderungen für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme vor.
Industrielle KI-Standards in Europa für den Weltmarkt entwickelt
„Dieser risikobasierte Ansatz soll für verschiedene Produktgruppen wie Maschinen, Medizinprodukte oder auch Spielzeug gelten“, unterstreicht Bühler. Darüber hinaus würden auf dieser Basis Industriestandards entwickelt, welche beispielsweise die Qualität der Trainingsdaten, den Schutz vor systematischen Verzerrungen sowie die Cybersicherheit von KI-Systemen beträfen. „Diese industriellen KI-Standards werden in Europa für den Weltmarkt entwickelt“, so Bühler.
- Aktuell werde darüber diskutiert, den bereits beschlossenen „AI Act“ im Rahmen des „Digital Omnibus“ wieder aufzuschnüren und zentrale Regelungen aus diesem Gesetzespaket herauszulösen.
Während längere Umsetzungsfristen und Entlastungen für den Mittelstand sinnvoll seien, warnt der TÜV-Verband davor, „Hochrisiko-Produkte“ aus dem direkten Anwendungsbereich des „AI Act“ zu streichen. KI-Produkte mit hohem Risiko sind laut „AI Act“ demnach unter anderem Maschinen, Medizinprodukte, KI-Steuerungen für Aufzüge, Seilbahnen oder auch Spielzeuge.
Im „AI Act“ politisch verankertes Schutzniveau für KI-Systeme sollte vollständig erhalten bleiben
Diese Produktgruppen sollten nach dem Willen der Befürworter eines solchen Sektor-Exits stattdessen über spezifische Einzelgesetze geregelt werden. Dabei mache es technologisch keinen Unterschied, ob zum Beispiel ein Computer-Vision-KI-System in einem Medizingerät oder in einer Fertigungsmaschine Anwendung findet.
- Da die technische Basis und die KI-spezifischen Risiken dieselben seien, müssten dafür auch dieselben Regeln gelten. „Mit einem Sektor-Exit würde der ursprüngliche Ansatz des ,AI Act’ ausgehebelt, einheitliche Regeln für viele Produktgruppen zu schaffen. Die Festlegung von Sicherheitsanforderungen für risikoreiche KI-Anwendungen würde auf unbestimmte Zeit verschoben“, gibt Bühler zu bedenken.
Es drohe ein „jahrelanges Regulierungsvakuum“ und anschließend ein „Flickenteppich unterschiedlicher Einzelregelungen“. Zugleich müsse das im „AI Act“ politisch verankerte Schutzniveau für KI-Systeme vollständig erhalten bleiben. Bühler warnt: „Eine Absenkung oder Aufweichung zentraler Sicherheitsanforderungen würde Vertrauen in KI untergraben und den europäischen Binnenmarkt schwächen!“

Abbildung: © TÜV-Verband
Der TÜV-Verband fordert, dass der „AI Act“ wie geplant umgesetzt werden sollte
KI-Entwicklung erfolgt schneller als sektorale Regulierung angepasst werden könnte
Aus Sicht des TÜV-Verbands würde eine sektorale Regulierung den Rechtsrahmen nicht vereinfachen, sondern weiter zersplittern. KI-Anforderungen müssten in zahlreiche Einzelregelwerke integriert werden – mit unterschiedlichen Standards, Verfahren und Fristen. Gleichzeitig entwickle sich KI schneller, als sektorale Regulierung angepasst werden könne.
- „Das wäre kein Bürokratieabbau, sondern der Einstieg in einen ,regulatorischen Flickenteppich’ – mit mehr Aufwand, mehr Unsicherheit und höheren Belastungen für Unternehmen“, moniert Bühler. Darüber hinaus drohe die Entwicklung einheitlicher Sicherheitsstandards für KI zum Erliegen zu kommen, da die beteiligten Unternehmen ihre Experten aus den entsprechenden Gremien abziehen würden.
Bühlers Fazit: „Europa würde die Chance verspielen, weltweit eine Führungsrolle bei der Entwicklung von KI-Standards zu übernehmen!“ In den „Trilog“-Verhandlungen seien nun EU-Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament gefordert, den horizontalen Ansatz des „AI Act“ zu sichern und klare Regeln für „Hochrisiko-KI“ zu erhalten.
Weitere Informationen zum Thema:
TÜV VERBAND
Über uns
mfm – future at work,
mfm – Interview: Drei Fragen an Joachim Bühler
datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind
datensicherheit.de, 05.02.2025
AI Act der EU verbietet bestimmte KI-Systeme und verpflichtet zur -Kompetenz / Die neue Regelung setzt das Verbot bestimmter KI-Systeme durch und legt Anforderungen an die -Kenntnisse der Beschäftigten fest
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