Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, Februar 15, 2020 19:26 - noch keine Kommentare

bitkom: Kryptoverwahrer im Visier der Finanzaufsicht

Chance für Durchbruch digitaler Vermögenswerte

[datensicherheit.de, 15.02.2020] Laut einer Stellungnahme des Branchenverbands Bitkom e.V. (bitkom) gilt seit dem 1. Januar 2020 für Unternehmen, welche sogenannte Kryptowährungen, wie z.B. „Bitcoin“, „Ripple“, „Litecoin“ oder „IOTA“ für Kunden verwahren, die Notwendigkeit, eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu haben. Darauf weist der Digitalverband ausdrücklich hin und hat zugleich ein neues Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht.

Regulierung als Game-Changer begrüßt

„Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist. Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden“, erläutert Patrick Hansen, bitkom-Bereichsleiter „Blockchain“.
Regulierung sei in diesem Fall ein „Game-Changer“, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen könne.

Wichtige Informationen zu regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens zusammengestellt

Weil zwar die Rechtslage seit dem Jahresbeginn 2020 eindeutig sei, die BaFin aber gerade erst ihre Verwaltungspraxis dazu entwickele, hat der bitkom „bereits bekannte und wichtige Informationen zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens in einem Infopapier zusammengestellt“.
Kryptoverwahrern, insbesondere denjenigen ohne Erfahrungen im klassischen Finanzmarktrecht, solle damit die sorgfältige Planung des anstehenden Antragsverfahrens erleichtert werden.

Erteilung einer Kryptoverwahr-Lizenz der BaFin erfordert Risikostrategie

In diesem Infopapier mit dem Titel „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ wird laut bitkom dargestellt, „welche Anforderungen an die fachliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleiter gestellt werden und wie diese nachzuweisen sind“. Darüber hinaus werde diskutiert, in welchen Fällen ein höheres Anfangskapital als 125.000 Euro benötigt wird und welche besonderen Regeln für das Anfangskapital gelten, falls auch „Security Tokens“ verwahrt werden sollen.
Ein entscheidender Punkt für die Erteilung einer Kryptoverwahr-Lizenz durch die BaFin sei eine Risikostrategie. Das Bitkom-Papier stellt demnach die grundsätzlichen Inhalte einer solchen Strategie dar, die alle Finanzdienstleister betreffen, und geht dann auf die Krypto-typischen Risiken wie den Verlust privater Schlüssel ein. „Abschließend werden Fragen behandelt, die ausländische Kryptoverwahrer betreffen sowie Ausnahmen bei der Eigenkapitalhinterlegungfür reine Kryptoverwahrer dargestellt.“

EU-weite Harmonisierung gefordert

Der bitkom hofft, „dass die deutschen Regelungen auch eine Blaupause für eine möglichst rasche europaweite Regulierung werden“. Der europäische Markt sei durch unterschiedliche Regulierungen und Definitionen von Kryptowährungen stark zersplittert, was sowohl Unternehmen als auch Verbraucher verunsichere, sagt Hansen.
Der Blockchain-Experte fordert: „Wir brauchen hier unbedingt eine EU-weite Harmonisierung und haben mit der dieses Jahr angekündigten EU-Regulierung jetzt die Chance, dass Kryptowerte endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommen und ihr Potenzial voll entfalten – und zwar sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Positionspapier / Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer

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