Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Dezember 15, 2017 22:07 - noch keine Kommentare
Pilotprojekt Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz: Kritik vom Deutschen Anwaltverein
Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greift massiv in Grundrechte ein
[datensicherheit.de, 15.12.2017] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in einer aktuellen Stellungnahme betont, weiterhin „einen flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen, wie Bahnhöfen“ abzulehnen. Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greife massiv in deren Grundrechte, wie der informationellen Selbstbestimmung, ein.
Gesichtserkennung nicht mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar
Für eine Ausweitung der Überwachung über den Testbetrieb am Berliner Bahnhof Südkreuz hinaus, fehle es an einer Rechtsgrundlage. Ein solches System der Gesichtserkennung mit Hilfe der Datenerfassung und deren Speicherung sei auch nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.
Warnung vor dem „Gefühl des ständigen Überwachtwerdens“
DAV-Präsident Ulrich Schellenberg: „Fakt bleibt, dass in jedem Fall – auch bei einer Fahndung – der Scan aller Nutzer erfasst und geprüft werden muss. Dabei stellt sich die Frage, wie lange die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich davor gewarnt, dass eine anlasslose Überwachung einen Grad der Überwachung erreichen kann, bei dem das „Gefühl des ständigen Überwachtwerdens“ entsteht. So beispielsweise in der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.
Den Bogen deutlich überspannt
Der Bürger werde heute bei so vielen Gelegenheiten überwacht, „dass wir eine Gesamtbetrachtung aller einzelnen Maßnahmen vornehmen müssen“, unterstreicht Schellenberg. Hier werde „der Bogen deutlich überspannt“. Dies etwa im Hinblick auf bereits eingeführte Möglichkeiten, etwa dem automatisierten Abrufen biometrischer Passbilder nach dem Pass- und Personalausweisgesetz durch Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst sowie der Quellen-TKÜ.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 01.08.2017
Gesichtserkennung in Bahnhöfen: Deutscher Anwaltverein kritisiert massiven Eingriff in Grundrechte
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