Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Donnerstag, November 18, 2010 18:47 - ein Kommentar
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Peter Schaar einig: Klares Nein zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat
Bundesdatenschutzbeauftragter erläutert sein Eintreten für „Quick-Freeze“-Verfahren bei konkreter Strafverfolgung
[datensicherheit.de, 18.11.2010] In seinem Offenen Brief vom 16. November 2010 an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert, „jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten“. Gerade in der jetzigen politischen Situation werde die Unterstützung des BfDI bei der Werbung für das Modell einer gezielten Strafverfolgung, das sich neben Deutschland auch in vielen weiteren Staaten wie Österreich, Schweden, Griechenland und Kanada bewährt habe, benötigt. Der BfDI hat am 17. November 2010 auf diesen Offenen Brief geantwortet:
Für ihn komme die aktuelle Aufregung über seinen Vorschlag, ein „Quick-Freeze“-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung in Betracht zu ziehen, sehr überraschend, so Peter Schaar, zumal er sich bereits seit Längerem für dieses Konzept einsetze. Schaar betont noch einmal ausdrücklich, dass er nach wie vor die Bedenken gegen eine langfristige, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat teile, denn eine derartige Maßnahme sei seines Erachtens „ein bedenklicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Fernmeldegeheimnis“.
Das „Quick-Freeze“-Verfahren werde nun bereits seit mehreren Jahren erfolgreich u.a. in den USA und Kanada praktiziert. Die Idee, dass die von Strafverfolgungsbehörden als relevant für ein Ermittlungsverfahren bewerteten Telekommunikationsverkehrsdaten bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten „eingefroren“ werden, habe gegenüber der Vorratsdatenspeicherung den entscheidenden Vorteil, dass nur punktuell und verdachtsabhängig Telekommunikationsdaten gespeichert würden – eine flächendeckende verdachtslose Massenspeicherung werde also vermieden. Diese Daten würden nur dann an z.B. Strafverfolgungsbehörden übermittelt, wenn diese den Telekommunikationsanbietern innerhalb eines konkret festzulegenden Zeitraums einen Gerichtsbeschluss vorlegten, der die Herausgabe der Daten explizit anordne. Könne ein entsprechender Beschluss nicht innerhalb dieser Zeit beigebracht werden, würden die „eingefrorenen“ Daten vom Anbieter gelöscht.
Ein entsprechend ausgestaltetes „Quick-Freeze“-Verfahren sei geeignet, das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten einerseits und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des informationellen Selbstbestimmungsrechts andererseits auf einem für beide Seiten akzeptablen Niveau in Einklang zu bringen, so Schaar.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, 17.11.2010
Antwort des BfDI auf den offenen Brief des AK Vorratsdatenspeicherung vom 16. November 2010
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!, 16.11.2010
Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, vom 16. November 2010
Aktuelles, Experten - Aug. 23, 2025 1:17 - noch keine Kommentare
5-Punkte-Plan des eco für zukunftsorientierte Rechenzentrumsstrategie des Bundes
weitere Beiträge in Experten
- BfDI legt Berufung ein: Fanpage-Verfahren in der nächsten Runde
- „E-Mail-Sicherheitsjahr 2025“ – gemeinsame BSI-eco-Bitkom-Aktionskampagne
- Palantir in der Diskussion: „Gotham“ notwendiges Instrument der Sicherheitsbehörden oder Schlüssel zum Überwachungsstaat
- KFSHRC offered nearly 300,000 virtual consultations in 2024
- KFSHRC bot 2024 fast 300.000 virtuelle Konsultationen an
Aktuelles, Branche, Studien - Aug. 24, 2025 1:01 - noch keine Kommentare
KnowBe4-Warnung: Finanzinstitute bis zu 300-mal häufiger Ziel von Cyberangriffen als Unternehmen anderer Branchen
weitere Beiträge in Branche
- Aktuelle DACH-Managementstudie: Führungskräfte sehen Großunternehmen bei Cybersicherheit im Vorteil
- Chat-Kontrolle zum Scheitern verurteilt – doch Schlimmeres droht
- Fake-Podcast-Einladungen: Cyberkriminelle locken Influencer und hochkarätige Unternehmensmitarbeiter in die Falle
- Mit Agentischer KI als Schlüsseltechnologie werden neue Sicherheits- und Infrastrukturkonzepte unverzichtbar
- KI-Agenten breiten sich aus – aber Governance-Lücken gefährden Vertrauen der Verbraucher
Aktuelles, Branche, Umfragen - Juli 9, 2025 19:03 - noch keine Kommentare
DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
weitere Beiträge in Service
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
Kommentieren