Aktuelles, Branche - geschrieben von am Freitag, April 20, 2018 22:52 - noch keine Kommentare

beA: Offenbar neue Sicherheitslücke entdeckt

Rechtsanwaltsverzeichnis im besonderen elektronischen Anwaltspostfach hätte manipuliert werden können

[datensicherheit.de, 20.04.2018] Im bundeseinheitlichen Rechtsanwaltsverzeichnis soll vor Kurzem eine große Sicherheitslücke entdeckt worden sein, zurückzuführen auf eine veraltete, für „Oracle“-Angriffe anfällige „Java“-Komponente. Dieses Anwaltsregister ist Teil des Besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – theoretisch hätten Angreifer die Anwaltsdatenbank somit manipulieren können. Bereits im Januar 2018 hatte sich ein ähnlicher Vorfall mit einigen anderen Anwendern dieser Softwarekomponente ereignet. Julian Totzek-Hallhuber, „Principal Solution Architect“ bei CA Veracode, hat den aktuellen Vorfall kommentiert.

Anscheinend nichts gelernt…

Totzek-Hallhuber: „Man sollte meinen, die Sicherheit von Drittanbietern sei für Unternehmen ein wichtiges Thema. Immerhin mussten Ende letzten Jahres knapp 150 Millionen Datensätze in den USA dran glauben, weil Angreifer eine Schwachstelle in der ,struts2‘-Bibliothek ausnutzen konnten.“
Doch wie das aktuelle Beispiel zeige, habe man anscheinend nichts gelernt.

Beinahe grob fahrlässig…

Laut dem „Veracode SoSS-Report“ basierten ca. 80 Prozent der untersuchten Applikationen auf Drittanbieter-Komponenten. Selbst wenn Entwickler in „Secure Coding“ geschult sind, sei es gefährlich, Drittanbieter-Komponenten einfach zu ignorieren.
Diesen Aspekt dann nicht mal in die Applikations-Sicherheitsstrategie zu integrieren, sei „beinahe grob fahrlässig“.

Liste der verwendeten Komponenten und bekannten Schwachstellen erstellen!

„Was also sollte man tun? Zuerst empfiehlt es sich, eine Liste der verwendeten Komponenten und deren bekannten Schwachstellen zu erstellen – um dann seinen Entwicklern auch eine einfache Möglichkeit zu geben, die Verwendung dieser Komponenten zu analysieren“, empfiehlt Totzek-Hallhuber.
„Veracode hat deswegen Source Clear übernommen, den einzigen Anbieter am Markt, der verifiziert, ob die bekannte Schwachstelle überhaupt in der Applikation genutzt wird und von Angreifern ausgenutzt werden kann,“ so Totzek-Hallhuber.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.01.2018
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: beA-Einführung wird zur Affäre / Anwälte kritisieren Fehlinvestition und fordern personellen Neuanfang

datensicherheit.de, 22.01.2018
beA: Deutscher Anwaltverein fordert Vorrang für die Sicherheit / Tagung „beA – Wie geht es weiter“ am 22. Januar 2018 in Berlin widmete sich dem problembeladenen „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“



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