Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Februar 18, 2021 18:38 - noch keine Kommentare
BfDI-Kritik: 1.000 Tage DSGVO ohne Anpassung von TKG und TMG
Prof. Ulrich Kelber, der BfDI, moniert Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Verbraucher
[datensicherheit.de, 18.02.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat in einer sehr kritischen Stellungnahme die Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingefordert: „Auch nach 1.000 Tagen der vollen Anwendbarkeit der DSGVO fehlen bei TKG und TMG dringende Klarstellungen. In der Praxis führt das täglich zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen und Verbrauchern bei der Beachtung des Datenschutzes.“

Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber, BfDI, sieht Privatheit der elektronischen Kommunikation gefährdet
BfDI weist seit Jahren auf Missstand hin
Diese beiden Gesetze seien für die elektronische Kommunikation elementar. Viele Vorschriften des TKG gälten entweder gar nicht mehr oder nur zum Teil, stünden aber weiterhin im Gesetzestext. Bei Bestandsdaten müsse deshalb in vielen Fällen vorher mit großem juristischem Aufwand die Anwendbarkeit der Paragraphen geprüft werden.
Ähnlich verwirrend sei die Rechtslage bei Cookies im Internet: Das deutsche TMG und die geltende europäische e-Privacy-Richtlinie machten unterschiedliche Vorgaben. Das Ergebnis dieser Unsicherheit sei eine Flut von Cookie-Bannern, welche die Nutzer verärgerten. Der BfDI weist nach eigenen Angaben „seit Jahren auf diesen Missstand hin, beispielsweise in seinen jährlichen Tätigkeitsberichten“.
Beide Gesetze müssen laut BfDI zwingend gleichzeitig wirksam werden
Der Gesetzgeber plane aktuell, die datenschutzrechtlichen Regelungen aus dem TKG und dem TMG zu lösen und in ein sogenanntes Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) zu überführen. Zeitgleich solle im Rahmen eines „Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes“ (TKModG) der Kodex elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden.
Dies hätte eigentlich schon zum 21. Dezember 2020 abgeschlossen sein müssen, stellt Professor Kelber klar. Es sei indes unklar, ob TKModG und TTDSG noch vor den Bundestagswahlen 2021 verabschiedet werden. Das könnte zu erheblichen Problemen führen, denn beide Gesetze müssten zwingend gleichzeitig wirksam werden – andernfalls wäre die Privatheit der elektronischen Kommunikation gefährdet.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 03.07.2020
Telemediengesetz: eco kritisiert verpasste Chance / Gesetzgeber hätte Netzsperren klare Absage erteilen sollen
datensicherheit.de, 11.02.2012
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