Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, März 20, 2024 20:04 - noch keine Kommentare
BfDI hat Tätigkeitsbericht 2023 vorgestellt: KI und Digitalisierung als Herausforderung
Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, hat am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages den 32. Tätigkeitsbericht überreicht
[datensicherheit.de, 20.03.2024] Nach eigenen Angaben hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben. Der BfDI zieht demnach insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit: „Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist.“ Die Expertise des BfDI dazu werde international geschätzt und intensiv nachgefragt. Sein „32. Tätigkeitsbericht“ steht zum Download als pdf-Datei bereit und kann laut BfDI auch als Druckversion bestellt werden.

Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber: Expertise des BfDI wird international geschätzt und intensiv nachgefragt
KI laut BfDI zunehmend auch eine Datenschutz-Herausforderung
Professor Kelber erläutert: „Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI).“ Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) sei noch einmal deutlich geworden, dass KI auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden müsse.
„Wir haben uns sowohl in der deutschen Datenschutzkonferenz als auch im Europäischen Datenschutzausschuss, der ,Global Privacy Assembly’ und im Rahmen des ,G7 Roundtable’ der Privacy-Behörden mit dem Thema KI befasst, damit wir die Chancen der Technologie nutzbar machen können, ohne uns den Risiken auszuliefern“, verdeutlicht derBfDI.
Digitalisierung des Gesundheitswesens: BfDI berät Bundesregierung
Eine ähnliche Sichtweise gelte für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hierzu habe der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten.
Außerdem habe seine Behörde im Jahr 2023 bei der geplanten sogenannten Chat-Kontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 20.03.2024
32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2023
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