Aktuelles - geschrieben von am Mittwoch, November 11, 2009 23:37 - noch keine Kommentare

Briefwerbung: Vorformulierte Einverständniserklärung zur Weitergabe von Kundendaten zulässig

Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert weiter für generelle Verankerung des Opt-in-Prinzips im Datenschutz

[datensicherheit.de, 11.11.2009] Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. November 2009, wonach eine vorformulierte – von von Kunden ggf. durchzustreichene – Einverständniserklärung zur Weitergabe von Kundendaten zu Zwecken der Briefwerbung zulässig sei, veranlasst den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erneut, die generelle Verankerung des Opt-in-Prinzips im Datenschutz zu fordern:
Im konkreten Fall ging es um eine Klage des vzbv gegen den Anbieter der Kundenkarte HappyDigits. Nach Ansicht des vzbv gewährleiste lediglich eine generelle „Opt-in“-Lösung, das heißt die Notwendigkeit einer aktiven Einwilligung in die Datenweitergabe, das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher. Der Verbraucher müsse selbst entscheiden können, wem er welche persönlichen Daten für welche Zwecke zur Verfügung stelle, sage Vorstand Gerd Billen. Wenn die Option, eine vorformulierte Einwilligungserklärung durchzustreichen, nach geltender Rechtslage zulässig sei, müsse die Rechtsgrundlage nun eben angepasst werden – die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken. Dies würde nicht nur unerbetenen „Werbemüll“ unterbinden, sondern auch die Gefahr des fortwährenden Datenmissbrauchs eindämmen, so Billen.
Im Hinblick auf das bevorstehende Ende des Bonuskartenprogramms „HappyDigits“ und der damit verbundenen Unklarheit, was mit den Daten der Kunden passiere, empfehle der Verbraucherzentrale Bundesverband den Kunden, die Löschung ihrer Daten zu verlangen – auf der Website http://www.surfer-haben-rechte.de stehe ein Musterbrief zur Datenlöschung zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 11.11.2009
Geltendes Datenschutzrecht greift zu kurz / BGH erklärt Einwilligungsklausel von HappyDigits für wirksam – vzbv fordert generelles Opt-in



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