Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Juni 3, 2025 13:55 - noch keine Kommentare

Bundesdatenschutzbeauftragte verhängte Geldbußen gegen Vodafone

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt

[datensicherheit.de, 03.06.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat am 3. Juni 2025 gemeldet, dass sie Geldbußen gegen Vodafone verhängt hat: Demnach hat die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeiter in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermittelten, sei es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

Vodafone-Partneragenturen nicht im ausreichenden Umfang datenschutzrechtlich überprüft …

Eine Geldbuße in Höhe von 15 Millionen Euro sei ergangen, „weil die Vodafone GmbH für sie tätige Partneragenturen nicht im ausreichenden Umfang datenschutzrechtlich überprüft und überwacht hatte (Art. 28 Abs. 1 S. 1 DSGVO)“. Darüber hinaus hat die BfDI Vodafone aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO wegen „festgestellter Schwachstellen in bestimmten Vertriebssystemen“ verwarnt.

Eine weitere Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro sei wegen Sicherheitsmängeln beim Authentifizierungsprozess bei der kombinierten Nutzung des Onlineportals „MeinVodafone“ mit der Vodafone-Hotline verhängt worden. Die aufgedeckten Schwachstellen der Authentifizierung hätten unter anderem den Abruf von eSIM-Profilen durch unbefugte Dritte ermöglicht.

Vodafone hat Geldbußen akzeptiert und vollständig an Bundeskasse gezahlt

Die Vodafone GmbH habe ihre Prozesse und Systeme inzwischen verbessert und teilweise sogar vollständig ersetzt, um solche Gefahren künftig auszuschließen. Außerdem habe sie die Prozesse zur Auswahl und Auditierung von Partneragenturen überarbeitet – „und sich von Partnern getrennt, bei denen Betrugsfälle festgestellt wurden“. Die BfDI werde die praktische Wirksamkeit der von Vodafone ergriffenen Maßnahmen in einer Folgekontrolle überprüfen.

„Ich möchte hervorheben, dass Vodafone während der Dauer des gesamten Verfahrens ununterbrochen und uneingeschränkt mit mir kooperiert und auch Umstände offengelegt hat, durch die sich das Unternehmen selbst belastet hat“, unterstreicht Specht-Riemenschneider. Die Geldbußen seien akzeptiert und schon vollständig an die Bundeskasse gezahlt worden.

In vielen Branchen Investitionsstau bei Modernisierung und Konsolidierung der IT

Die Erfahrungen der Datenschutzbehörden zeigten, dass bei Unternehmen in vielen Branchen ein Investitionsstau bei der Modernisierung und Konsolidierung von IT-Systemen bestehe. Bei der Sicherheit werde daher teilweise gespart. Auch der Einsatz von Auftragsverarbeitern werde in der Praxis häufig nicht ausreichend kontrolliert. Neue technische Möglichkeiten und komplexere Bedrohungsszenarien führten zu erhöhten Risiken für Kunden, denen durch fehlenden Datenschutz Schäden entstehen könnten.

Datenschutz werde häufig fälschlicherweise als Hindernis für IT-Investitionen angesehen. Dabei sei das Gegenteil der Fall: Ohne IT-Investitionen drohten Sicherheitsvorfälle und auch Sanktionen der Datenschutzaufsicht. „Daher mein Aufruf: Investieren statt Riskieren!“

Vodafone hat sich zu starkem Datenschutz und digitalen Grundrechten bekannt

Im Falle der Vodafone GmbH habe das Unternehmen umgesteuert und Projekte der IT-Konsolidierung sowie -Modernisierung priorisiert, die Bereiche „Compliance“ und Datenschutz seien gestärkt worden. „So hat sich Vodafone zu einem starken Datenschutz und digitalen Grundrechten bekannt und sieht sie als Grundlage für das Vertrauen der Kunden.“

Als Bekenntnis zur Bedeutung des Datenschutzes habe die Vodafone GmbH zudem eine Gesamtsumme in Höhe von mehreren Millionen Euro an unterschiedliche Organisationen gespendet, „die sich für die Förderung des Datenschutzes, der Medienkompetenz und ,Digital Literacy’ sowie die Bekämpfung von Cybermobbing einsetzen“.

Specht-Riemenschneider möchte Datenschutzverstöße verhindern helfen

Specht-Riemenschneider abschließend: „Wo Datenschutzverstöße stattfinden, muss sanktioniert werden! Ich möchte mit meiner Arbeit aber auch erreichen, dass es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommt.“

Unternehmen, die das Datenschutzrecht einhalten wollen, müssten dazu befähigt werden. Datenschutz sei Vertrauensfaktor für Nutzer digitaler Angebote und könne daher zum Wettbewerbsvorteil werden. „Das verstehen auch mehr und mehr Unternehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg, 26.08.2024
Probleme mit Festnetz, Handy oder Internet / Immer wieder untergeschobene Verträge von Vodafone

datensicherheit.de, 18.05.2025
BfDI erläutert ihre Position zum Datenschutz in der Digitalen Ära / Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat am 13. Mai 2025 beim „26. Datenschutzkongress“ in Berlin eine Keynote gehalten

datensicherheit.de, 10.04.2025
BfDI-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Bereitschaft zur Bündelung der datenschutzrechtlichen Aufsicht / CDU/CSU und SPD streben laut Entwurf ihres Koalitionsvertrages an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln



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