Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, August 2, 2019 21:01 - noch keine Kommentare

DNA-Untersuchung auf Haut-, Haar- und Augenfarbe kritisiert

Deutscher Anwaltverein warnt vor Öffnung der „Büchse der Pandora“

[datensicherheit.de, 02.082019] In seiner aktuellen Stellungnahme warnt der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) vor einem vom Bundesjustizministerium (BMJV) geplanten Gesetz, „nach dem Ermittler DNA-Spuren von unbekannten Tätern auf das Alter sowie Augen-, Haar- und Hautfarbe untersuchen dürfen“. Mit dieser Änderung werde eine Entwicklung angestoßen, „deren Ende sich nicht absehen lässt“. Der Gesetzgeber müsse für die Verwendung enge Grenzen setzen. Bei dem Gesetzesvorhaben handele es sich um den vom BMJV erarbeiteten Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“ – dieser sei derzeit in der Ressortabstimmung.

Verbesserung der Ermittlungsmethoden prinzipiell eine gute Sache, aber…

Um Tatortspuren auf die genannten Merkmale untersuchen zu können, werden Ermittler laut DAV die sogenannten codierenden Sequenzen der DNA auswerten. „Das ist ein Paradigmenwechsel“, befürchtet Rechtsanwalt Michael Rosenthal, Mitglied des „Ausschusses Strafrecht“ im DAV.
Die Verbesserung von Ermittlungsmethoden sei zwar „prinzipiell eine gute Sache“. Dennoch sei mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte Vorsicht geboten. Denn die Datenbanken der Ermittlungsbehörden würden technisch immer besser, umfangreicher und immer öfter miteinander vernetzt werden.

Genau zu definieren, wie und wofür Informationen verwendet werden dürfen

„Um die Rechte des Einzelnen zu schützen, müssen Gesetzgeber und Rechtsprechung genau definieren, wie und wofür die Informationen verwendet werden dürfen“, fordert Rosenthal. Bei der Einführung der DNA-Untersuchung hätten viele Angst vor dem Gläsernen Menschen gehabt.
Diese sei damals durch die Erwartung besänftigt worden, dass keine codierenden Sequenzen der DNA untersucht würden. Bislang dürften Ermittler am Tatort gefundene DNA-Spuren nur auf das Geschlecht untersuchen.

Risiko der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen

Die geplanten Befugnisse bei der DNA-Analyse bergen demnach „auch das Risiko der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen“. Kristallisiere sich heraus, wie der Urheber einer DNA-Spur – wahrscheinlich – aussieht, könnte dies zu Reihenuntersuchungen innerhalb der entsprechenden Bevölkerungsgruppe führen. „Das wird aber eher nicht passieren, wenn die Untersuchung auf die Merkmale weiß, grünäugig und braunhaarig hinweist.
Somit würden Bevölkerungsgruppen unterschiedlich behandelt, was eine „Diskriminierung ethnischer Minderheiten“ begünstigen könne. In der öffentlichen Wahrnehmung könne diese Differenzierung zu fremdenfeindlichen Strömungen führen. Dabei sei zu beachten, dass die Untersuchungen nach heutigem Stand der Wissenschaft nur in 80 bis 90 Prozent der Fälle richtige Ergebnisse lieferten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.01.2018
beA: Deutscher Anwaltverein fordert Vorrang für die Sicherheit

datensicherheit.de, 20.01.2014
Vorratsdatenspeicherung: DAV begrüßt abwartende Haltung der Bundesregierung



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