Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Juni 28, 2020 16:55 - noch keine Kommentare
DSGVO-Evaluierung: Erfolg mit Verbesserungspotenzial
Prof. Ulrich Kelber begrüßt Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur DSGVO
[datensicherheit.de 28.06.2020] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt nach eigenen Angaben den Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Dieser Bericht sei ein wichtiger Schritt zur weiteren Vereinheitlichung und verbesserten Durchsetzung des Datenschutzes.
Professor Ulrich Kelber: DSGVO weltweit als Vorbild für neue gesetzliche Regelungen etabliert
Wichtigste Zielsetzungen der DSGVO erreicht
„Die DSGVO ist ein großer Erfolg mit gleichzeitig weiterem Verbesserungspotenzial. Ihre wichtigsten Zielsetzungen wurden erreicht, wie beispielsweise ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz oder verbesserte Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Weltweit hat sich die DSGVO als Vorbild für neue gesetzliche Regelungen etabliert“, bilanziert Professor Kelber.
Defizite bei der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
Wesentliche Kernaussagen ihrer eigenen Evaluierung und des Evaluierungsberichts der Datenschutzkonferenz fänden sich auch im Bericht der Kommission. „Das betrifft beispielsweise Defizite bei der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss und mögliche bürokratische Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen.“
Europäische Kommission äußert sich nicht zu Scoring und Profiling
Der BfDI führt weiter aus: „Es war abzusehen, dass der Gesetzestext der DSGVO nach derzeitigem Stand nicht geändert werden soll. Kritisch sehe ich hingegen, dass die Europäische Kommission sich zu einigen Herausforderungen für den Datenschutz nicht äußert, wie zum Beispiel zum Thema ,Scoring‘ und ,Profiling‘“.
Besondere Schutzmaßnahmen bei Datenübermittlung in Drittstaaten gefordert
Die Europäische Kommission fordere in ihrem Evaluationsbericht außerdem den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) auf, die Arbeiten zu bestimmten Themen zu intensivieren. Dazu zählten beispielsweise die Leitlinien für besondere Schutzmaßnahmen bei der Datenübermittlung in Drittstaaten oder die inhaltlichen Abstimmung bei der Genehmigung sogenannter Binding Corporate Rules. Der EDSA habe bereits vor Veröffentlichung des Berichts und trotz der „Corona-Pandemie“ seine Arbeiten mit Nachdruck vorangetrieben.
Datenschutzaufsichtsbehörden müssen angemessen ausgestattet sein
Das Dokument enthält demnach auch eine der Kernforderungen des BfDI: „Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen finanziell, personell und technisch angemessen ausgestattet werden. Es ist Zeit, dass die verschiedenen Regierungen endlich handeln“, betont Professor Kelber.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 25.06.2020
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