Aktuelles, Branche, Studien - geschrieben von dp am Montag, April 18, 2016 18:25 - noch keine Kommentare
E-Invoicing & Retention: Verband elektronische Rechnung präsentiert Kompendium
Mindestanforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess sowie zur Speicherung und Aufbewahrung für 19 europäische Länder
[datensicherheit.de, 18.04.2016] Laut einer aktuellen Mitteilung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) sind wohl mittlerweile die meisten Unternehmen mit den gängigen Vorgaben zum elektronischen Rechnungsaustausch vertraut, zumindest innerhalb des eigenen Landes.
International herrsche dagegen ein nahezu „babylonisches“ Durcheinander an europäischen Mindestanforderungen und zusätzlichen Vorgaben auf nationaler Ebene. Erstmalig stellt der VeR nun sein „EU-Compendium E-Invoicing & Retention“ vor, um einen schnellen und umfassenden Überblick über die regelmäßig wiederkehrenden Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen „für die 19 wichtigsten europäischen Länder“ zu geben.
Einmalige Sammlung von Umsatzsteuerregelungen
Das neue Nachschlagewerk schließt damit laut VeR „eine wichtige Lücke auf dem Weg zum barrierefreien internationalen Rechnungsaustausch“, denn Rechnungen zwischen Unternehmen seien ein zentrales und wiederkehrendes Motiv in der Umsatzsteuer, und das nicht nur hierzulande, sondern grenzübergreifend, betont Philipp Matheis, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner in München.
Vieles hänge von ihnen ab, so etwa der mögliche Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers oder eine eventuelle Steuerfreiheit der Leistung des Rechnungsausstellers. Bei Nichterfüllung der umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen und an den unternehmerischen Rechnungsverarbeitungsprozess könne das unangenehme Folgen sowohl für Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger haben.
VeR bietet Kompendium zum kostenlosen Download an
Zwar könnte der elektronische Rechnungsaustausch hier für Abhilfe sorgen, meint Steuerberater und VeR-Vorsitzender Stefan Groß. Schließlich ließen sich viele Aufgaben schon auf dem derzeitigen Stand der Technik automatisiert bewältigen. Doch während die meisten Unternehmen zumindest mit den jeweils nationalen Vorgaben zum elektronischen Rechnungsaustausch vertraut seien, sei es in der Vergangenheit oft mehr als schwierig gewesen, sich einen Überblick über die Rechtslage in anderen europäischen Ländern zu verschaffen.
Auf Anregung des VeR und unter Federführung der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner hätten sich deshalb mehrere renommierte Steuer- und Wirtschaftskanzleien aus ganz Europa entschlossen, die regelmäßig wiederkehrenden Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen in einem „EU-Compendium E-Invoicing & Retention“ auf internationaler Ebene übersichtlich zusammenzufassen.
Das bis dato „sowohl in Art als auch Umfang einmalige Nachschlagewerk“ biete allen Interessierten erstmals die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die Rechtslage in den wichtigsten 19 europäischen Ländern zu verschaffen. Nach Angaben des VeR steht das Kompendium zum kostenlosen Download als pdf-Datei bereit.
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