Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, August 9, 2019 20:15 - noch keine Kommentare
eco untermauert Kritik am Entwurf des neuer Medienstaatsvertrags
5 Kritikpunkte in neuer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren
[datensicherheit.de, 09.08.2019] Nach Einschätzung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. könnten die Regelungen im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags „innovative mediale Angebote ausbremsen und Internetnutzer zukünftig stark einschränken“. Dies kritisiert der Verband im Rahmen des am 9. August 2019 beendeten Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder.
Vorgesehene Regulierungen greifen massiv in Autonomie der Nutzer ein
Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags sehe erhebliche Einschränkungen bei der Mediennutzung vor: „Die vorgesehenen Regulierungen greifen massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen. Dabei sind innovative Medienplattformen genau darum so erfolgreich, weil sie auf die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher eingehen und dabei das mediale Erlebnis in den Mittelpunkt stellen“, erläutert der eco-Vorsitzende, Oliver J. Süme. Der eco benennt fünf Kritikpunkte in seiner neuen Stellungnahme zur Konsultation des Medienstaatsvertrags.
1. Weiterhin keine ausgewogene Lösung zwischen allen Beteiligten
Auch der neue Entwurf des Medienstaatsvertrags zeige leider, „dass die in den Gesprächen und Stellungnahmen geäußerten Kritikpunkte betroffener Verbände und teilweise auch von Unternehmensvertretern selbst, nur sehr einseitig und größtenteils zu Gunsten der Senderunternehmen berücksichtigt wurden“. Nach wie vor sei nicht erkennbar, dass die Rundfunkkommission eine für alle Interessen angemessene, ausgewogene und vor allem innovationsoffene Lösung anstrebt.
2. Unnötig tiefer Eingriff in die Autonomie der Nutzer
Die Vorschriften zur Überblendung von Inhalten schaffen ohne Not eine deutlich schärfere Regulierung und machen Überblendungen und Skalierungen von einem Erlaubnisvorbehalt der einzelnen Sender abhängig. Dabei geht der Entwurf des Staatsvertrags deutlich an den technischen Entwicklungen und Nutzungsgewohnheiten vorbei und bevormundet unnötigerweise den Verbraucher.
3. Privilegierte Auffindbarkeit mit Sicherung der Meinungsvielfalt unvereinbar
Die Vorschriften zur „privilegierten Auffindbarkeit“ einzelner Angebote in Benutzeroberflächen würden insgesamt nicht zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen. Denn durch eine Privilegierung etablierter und ohnehin schon meinungsstarker Medienunternehmen und Sender würden kleinere Anbieter diskriminiert.
4. Medienstaatsvertrag darf einheitliche Lösungen auf EU-Ebene nicht konterkarieren
Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der EU hätten in der Zwischenzeit der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) zugestimmt. Durch eine Überschneidung mit diesen Vorschriften drohe der Medienstaatsvertrag an dieser Stelle in einen Konflikt mit europäischem Recht zu geraten.
5. Änderungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag führen zu Rechtsunklarheiten
Wenn der Anwendungsbereich des Jugendmedienschutzstaatsvertags auf nicht in Deutschland ansässige Anbieter ausgeweitet werden soll, sei eine Harmonisierung mit dem Telemediengesetz unbedingt notwendig, um kongruente Regelungen sowie Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERVAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 09.08.2019
STELLUNGNAHME ZUR ÖFFENTLICHEN KONSULTATION DER LÄNDER ZUM ENTWURF EINES MEDIENSTAATSVERTRAGS UND ZU DEN ÄNDERUNGEN IM JMSTV
datensicherheit.de, 01.08.2019
Entwurf des Medienstaatsvertrags in der Kritik / Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI fordern faire Wettbewerbsbedingungen
datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden / Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert / Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen
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