Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Samstag, Dezember 3, 2011 15:15 - noch keine Kommentare
eco stellt vor SPD-Parteitag klar: Vorratsdatenspeicherung in jeder Beziehung ein Fehler
Verband der deutschen Internetwirtschaft führt rechtliche, technische und wirtschaftliche Argumente an
[datensicherheit.de, 03.12.2011] Auf dem SPD-Bundesparteitag 2011 debattieren die Delegierten ab 4. Dezember 2011 auch über die „Vorratsdatenspeicherung“. Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. ignoriert die Antragskommission zahlreiche Anträge zur Verhinderung anlassloser und verdachtsunabhängiger Überwachung und Aufzeichnung sämtlicher Kommunikationsdaten – stattdessen schlage diese gar vor, sich dafür einzusetzen. Der eco fordert jedoch eine klare Positionierung gegen „Vorratsdatenspeicherung“. Zudem fehlen dem Verband in der Diskussion die Berücksichtigung technischer Entwicklungen, internationaler Entscheidungen und die Frage, wer die Kosten übernehmen soll.
Der eco erachtet die „Vorratsdatenspeicherung“ als grundrechtlich höchst bedenklich – wie bereits das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat. Zudem würden die Internetverbindungsdaten in der Praxis kaum benötigt. Der Anteil der Straftaten, bei denen beispielsweise das Bundeskriminalamt auf solche Daten zugreifen möchte, liege im unteren Promillebereich. Ein so geringer Bedarf für Ermittlungen rechtfertige nicht die Überwachung der gesamten Bevölkerung, so der Verband.
Der eco führt als weiteres Gegenargument die wirtschaftlichen Schäden für deutsche Telekommunikationsunternehmen durch die immensen Anschaffungs- und Betriebskosten an. Denn obwohl sich die Länder für Vorratsdatenspeicherung einsetzten, seien sie nicht bereit, die Kosten dafür zu tragen. Der Bund wiederum traue sich nicht, die Kostenerstattung durch die Länder gesetzlich zu verankern. Dieser Kostenpunkt fehlt nach eco-Ansicht vollkommen in der Diskussion.
Aber auch auf technischer Seite hat eco Bedenken – ein neues Gesetz müsste unbedingt die technischen Entwicklungen, beispielsweise die Einführung von IPv6, berücksichtigen. Datenerfassungen, die zudem ja auch noch den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden müssten, könnten unter den neuen Techniken nicht durchgeführt werden, erklärt Professor Michael Rotert, eco-Vorstandsvorsitzender.
Um Rechtsunsicherheiten und Fehlinvestitionen zu vermeiden, sei es zudem wichtig, dass die Regierung keinen nationalen Alleingang startet, sondern die Entscheidung seitens der EU-Kommission abwartet. Zurzeit arbeite die Kommission in Brüssel an einer umfassenden Evaluierung der EU-Richtlinie aus 2006. Der kaum vorhandene Nutzen sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Probleme nehmen der Vorratsdatenspeicherung aus Sicht von eco somit jede Rechtfertigung – die Forderung nach „Vorratsdatenspeicherung“ sei rational nicht nachvollziehbar, der Nutzen mehr als fraglich und die Kosten wären enorm, erläutert Prof. Rotert.
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