Aktuelles - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 8, 2012 22:42 - noch keine Kommentare
Erhalt des nationalen Filmerbes: Kulturstaatsminister fördert Digitalisierung
Bernd Neumann sieht aber auch die Filmbranche selbst in der Verantwortung
[datensicherheit.de, 08.02.2012] Die Bundesregierung habe das Ziel, das nationale Filmerbe für die Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu erhalten. Ohne die Digitalisierung des bedeutenden deutschen Filmerbes wäre es aber künftig in der digitalen Medienwelt nicht mehr zu sehen, so Kulturstaatsminister Bernd Neumann in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012. In einem ersten Schritt sollen nun dem Bundesarchiv 230.000 Euro für die Digitalisierung von historischem Filmmaterial zur Verfügung gestellt werden.
Durch das Projekt sollen vor allem die technischen Voraussetzungen für die zeitgemäße Sichtung von altem Filmmaterial im Bundesarchiv geschaffen und damit künftige Verwendungen in Film- und Fernsehproduktionen ermöglicht werden. Darüber hinaus soll mit diesen Mitteln das historische Filmmaterial zum Ersten Weltkrieg digitalisiert werden, um es zu dessen 100. Jahrestag des Beginns im Jahr 2014 zur öffentlichen Nutzung bereitzustellen.
Als einen weiteren Anschub zur schrittweisen Digitalisierung deutschen Filmerbes würden zusätzlich schon 2012 sowohl der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung als auch der DEFA-Stiftung jeweils 100.000 Euro aus seinem Etat bereitgestellt, so der Kulturstaatsminister. Diese Stiftungen zur Pflege des deutschen Filmerbes, für die der Bund eine besondere Verpflichtung sieht, haben wertvolle Filmbestände aus der Vor- und westdeutschen Nachkriegszeit bzw. der ehemaligen DDR.
Naumann sieht allerdings auch die Filmbranche in der Verantwortung – wie bei der gemeinsamen Kraftanstrengung zur Digitalisierung der Kinoleinwände müsste die Filmwirtschaft über die von ihr finanzierte Filmförderungsanstalt einen substanziellen Beitrag dazu leisten, damit das deutsche Filmerbe in den umgerüsteten Kinos weiterhin gezeigt werden kann.
Der Bund habe beizeiten Vorkehrungen geschaffen, um derzeit laufende Filmproduktion für die Zukunft zu erhalten. Mit der Verpflichtung zur Hinterlegung sämtlicher geförderter Filme, die seit 2004 besteht, hätten sie bereits etwa 80 bis 90 Prozent aller seither hergestellten Filme erfasst, sagt der Kulturstaatsminister mit Blick auf die Novellierung des Bundesarchivgesetzes. Um einen vollständigen Überblick der Filmproduktion in Deutschland zu erhalten, soll im Rahmen der zur Zeit laufenden Novellierung des Bundesarchivgesetzes zunächst eine Pflichtregistrierung eingeführt werden. Das Bundesarchiv schaffe zurzeit die technischen Voraussetzungen dafür. Diese Novellierung werde noch 2012 in Kraft treten.
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