Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Juli 29, 2019 20:55 - noch keine Kommentare
EuGH-Urteil: Enorme Verantwortung für Tausende Website-Betreiber
Dr. Bernhard Rohleder erwartet Auswirkungen auf alle gängigen „Social Media“-Plugins
[datensicherheit.de, 29.07.2019] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.07.2019 entschieden, dass Website-Betreiber mitverantwortlich für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind, wenn sie das „Like Button“-Plugin von facebook auf ihrer Website eingebunden haben und dadurch unmittelbar personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern an facebook weitergeleitet werden. Mit dieser Entscheidung bürde der EuGH Tausenden Website-Betreibern eine enorme Verantwortung auf – denn nicht nur, wer den „Like Button“ eingebunden hat, müsse jetzt handeln, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: Dieses Urteil werde sich auf alle gängigen „Social Media“-Plugins auswirken.
Alle vom EuGH-Urteil betroffen: Kleine Reise-Blogs bis zu den Online-Megastore
„Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH Tausenden Webseiten-Betreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reise-Blog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage“, kritisiert Rohleder. „Nicht nur wer den ,Like Button‘ eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen ,Social Media‘-Plugins auswirken.“
Mit facebook und anderen „Social Media“-Anbietern Vereinbarungen schließen
Website-Betreiber müssten nun mit facebook und den anderen „Social Media“-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten könnten sie in Haftungsfallen laufen. Rohleder: „Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über ,Like Buttons‘ auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, darf zumindest bezweifelt werden.“ Schon jetzt nähmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und würden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen.
EuGH-Urteil lässt bürokratischen Aufwand bei Website-Betreibern stark wachsen
„Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark.“ Gleichzeitig werde sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz seien. Mit diesen Lösungen finde ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. „Für viele Betreiber von Webseiten sind ,Like Buttons‘ wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können“, erläutert Rohleder.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 29.07.2019
Like Button: Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Einbindung / EuGH bestätigt Mitverantwortung für Datenschutz bei Betreibern von Websites mit „Social Plugins“
datensicherheit.de, 29.07.2019
EuGH-Urteil: Lähmung digitaler Potenziale im Mittelstand / Dr. Ludwig Veltmann kritisiert Entscheidung zum „Like Button“ und warnt vor Folgen für KMU
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